Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Innenausschuss debattierte über Vorratsdatenspeicherung
Die CDU/CSU-Fraktion betonte mit Blick auf eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie, dass es auch dann bei einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bleiben werde. Sie erkundigte sich zugleich danach, bei welchen Inhalten eine Überarbeitung in Erwägung gezogen werde. Auch wollte sie wissen, wie lange es dauern könne, bis der EuGH die Bundesrepublik wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zu Strafzahlungen verurteilt.
Die SPD-Fraktion sprach sich für die Vorratsdatenspeicherung aus und hielt der Regierungskoalition einen anhaltenden Streit in dieser Frage vor. Die Bundesregierung solle dazu „endlich“ etwas vorlegen, doch sei dies nicht zu sehen. Zwar könne man mit guten Gründen auch gegen die Vorratsdatenspeicherung sein, doch könnten Bundesregierung und Bundestag nicht Recht und Gesetz ablehnen.
Die FDP-Fraktion sagte, man habe das Problem „auf dem Schirm“ und bemühe sich um eine Lösung, die aber nicht einfach sei. Sie verwies zugleich darauf, dass es auch relativ viele andere Vertragsverletzungsverfahren gebe und Deutschland auch in anderen Fällen zu Strafzahlungen verpflichtet worden sei. Zudem unterstrich sie, dass auch die Evaluierung der Richtlinie durch die EU-Kommission länger dauere.
Die Fraktion Die Linke kritisierte die Haltung der SPD zur Vorratsdatenspeicherung und wandte sich dagegen, „Krokodilstränen“ wegen des Vertragsverletzungsverfahrens zu vergießen. Sie hob ebenfalls hervor, dass derzeit zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland liefen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich, immer gegen die Vorratsdatenspeicherung gewesen zu sein. Es könne jedoch keinen Zweifel daran geben, dass europäisches Recht auch umgesetzt sei. Die Koalition habe sich in der Frage der Vorratsdatenspeicherung „auf gar nichts geeinigt“. Dies sei ein „Armutszeugnis“.
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