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Der Vertreter des Verkehrsministeriums im Aufsichtsrat, Staatssekretär Rainer Bomba, führte wie schon in der vergangenen Ausschusssitzung aus, er sei am Morgen des 8. Mai informiert worden, dass die Brandschutzeinrichtungen am neuen Flughafen nicht abgenommen werden würden und deshalb eine Terminverschiebung unvermeidbar sei. Anschließend habe er Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) „in der Morgenlage“ informiert.
Er wies darauf hin, dass in der Aufsichtsratssitzung am 20. April mehrfach kritisch zu den Brandschutzeinrichtungen nachgefragt worden sei. Im Ergebnis sei von der Geschäftsführung dabei immer bestätigt worden, dass der vorgesehene Starttermin (3. Juni 2012) bestehen bleibe.
In der vergangenen Ausschusssitzung hatten die Abgeordneten aller Fraktionen darum gebeten, dass ihnen der Controllingbericht an den Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt werden solle. Bomba wies jetzt darauf hin, dass dies nicht möglich sei, da es sich um vertrauliche Geschäftsdaten handele. Der Bericht könne nur als Verschlusssache in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und eingesehen werden. Die Abgeordneten lehnten dies ab. Der Ausschussvorsitzende Anton Hofreiter wies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, dass entscheidende Daten geschwärzt werden könnten und der Bericht anschließend in dieser Fassung an die Ausschussmitglieder gehen könne. Dies sagte Bomba zu.
Die Fragen der Abgeordneten bezogen sich vor allem auf die Verantwortlichkeiten, das Controlling und die finanziellen Folgen. Schwarz führte aus, dass bisher keine Regressforderungen gestellt worden seien. Welche Mehrkosten entstehen würden, sei noch nicht abzusehen und solle bis zum 22. Juni geklärt werden. Die 67 Unternehmen, die die insgesamt 150 Läden im neuen Flughafen betreiben sollten, könnten wahrscheinlich keine Forderungen stellen, da die Verträge entsprechend ausgestaltet seien. Finanziell ist laut Bomba der Bund mit rund 111 Millionen Euro am Flughafen beteiligt. Inwieweit der Bund noch mehr zahlen müsste, sei noch nicht abzusehen. Es bestehe aber rechtlich keine Verpflichtungen, „nachzuschießen“.
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