Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Industrie und Gewerkschaft warnen vor Änderung des Bergrechts
Grundlage der Anhörung waren vier Anträge und Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen. So strebt die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9560) mehr Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren und eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes an. Die Linksfraktion verlangt in einem Antrag (17/9034), dass die Interessen der Umwelt und der vom Abbau von Bodenschätzen betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (17/9390) eingebracht, in dem eine einheitliche Bergbau-Förderabgabe in Höhe von zehn Prozent vorgesehen ist. Schließlich verlangt die Fraktion in einem Antrag (17/8133) eine öffentliche Interessenabwägung „zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen“.
Die Bergbau-Gewerkschaft sah zwar in dem Antrag der SPD-Fraktion eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion, lehnte aber die Vorstellungen der anderen beiden Fraktionen ab. Das Bergbaurecht biete „den betroffenen Menschen Rechts- und Planungssicherheit über den grundsätzlichen Rahmen eines Bergbauvorhabens, die sie für ihre Lebensplanung benötigen, und den Unternehmen langfristige Rechts- und Planungssicherheit für ein Gesamtvorhaben als Voraussetzung für Investitionen und damit für die Rohstoffgewinnung überhaupt“. Der heimische Bergbau solle nicht mit „zusätzlichen politisch induzierten Kosten“ belastet werden. Die Industrie sprach von Änderungsvorschlägen, „die ideologisch geprägt sind und weder den Interessen der Mehrheit der betroffenen Menschen an Planungs- und Rechtssicherheit noch der Bergbautreibenden an Investitions- und Rechtssicherheit gerecht werden“. Die Vorteile heimischer Rohstoffförderung wie deutlich erhöhte Versorgungssicherheit würden weitestgehend ausgeblendet.
Vom Sächsischen Oberbergamt hieß es, ein grundsätzlicher Reformbedarf des Bergrechts sei nicht zu begründen. „Gerade wenn eine nachhaltige Rohstoffpolitik wieder verstärkt auf einheimische Ressourcen zurückgreifen muss, sollten nicht entgegengesetzte Ziele zur Verhinderung von Bergbau gesetzt werden“, warnte das Oberbergamt. Auch Rechtsanwältin Betina Keienburg (Essen) widersprach den Forderungen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen nach Reformen. Das Bundesberggesetz habe sich bewährt. „Dies ist durch Widerstände einzelner Bevölkerungsgruppen gegen bergbauliche Vorhaben – seien sie dogmatisch oder durch tatsächliche Betroffenheit bedingt – nicht widerlegt“, argumentierte die Rechtsanwältin.
Dagegen begrüßte Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt) die Vorstöße der Oppositionsfraktionen. Die Anträge sollten Anstoß für die Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesnovellierung sein“, regte der Anwalt an, der den „Anachronismus bergrechtlicher Sonderwege“ kritisierte. Auch Rechtsanwalt Thomas Rahner (Ginsheim-Gustavsburg) nannte das Bundesberggesetz in seiner derzeitigen Fassung ein „Bergbauförderungsgesetz“. Bergbauunternehmen seien gegenüber normalen Industriebetrieben deutlich bevorzugt, während „Nachbarn von bergrechtlich genehmigten Vorhaben im Vergleich zu den Nachbarn von immissionsschutzrechtlichen genehmigten Industrieanlagen entsprechend benachteiligt sind“. Rahner lehnte eine weitere Zerstörung von Siedlungen oder Ortschaften durch bergbauliche Vorhaben strikt ab.
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