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Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens. So sollen auch tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen steuerpflichtig sein. Die Vorschrift betrifft vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten. Außerdem soll das Versicherungsteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der 12-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten.
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