Weisungen oder Vorgaben an die Deutsche Flugsicherung

Verkehr und Bau/Antwort - 10.07.2012

Berlin: (hib/MIK) Es gibt keine Weisungen oder Vorgaben an die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), dass bestimmte Gebiete im Bereich des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) nicht überflogen werden sollen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9856) zu Ungereimtheiten beim Flughafen Berlin Brandenburg. Bei der Festlegung der Flugverfahren für BER habe der Lärmschutz Vorrang vor der Wirtschaftlichkeit, heißt es weiter.

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