Bundesregierung gibt keine Bewertung zu Ausfuhrerlaubnis anderer EU-Mitglieder für Rüstungsgüter

Europa/Antwort - 10.08.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung bewertet nicht die Einzelfallentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten bezüglich Anträge auf Ausfuhrerlaubnis für Rüstungsgüter. Das macht sie in ihrer Antwort (17/10230) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/9942) deutlich. Aus ihrer Sicht habe sich der Gemeinsame Standpunkt der EU „betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ insgesamt bewährt. Die im Gemeinsamen Standpunkt enthaltenen Kriterien seien hinreichend weit gefasst, dass schon jetzt im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Gesichtspunkten wie der guten Regierungsführung und dem Ausmaß von Korruption im Empfängerland beziehungsweise Endbestimmungsland „hinreichend Rechnung getragen werden kann“, heißt es weiter. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung bestünden darüber hinaus spezifische internationale Vorgaben, die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung „selbstverständlich auch beachtet werden“.

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