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Bildung und Forschung/Kleine Anfrage - 09.08.2012
Berlin: (hib/ROL) Nach dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10258). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Umsetzung der Bildungsbündnisse, beim Hochschulpakt oder bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung berücksichtigt hat. Außerdem fragt die Fraktion, in welchem Umfang Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm der früheren rot-grünen Bundesregierung „Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) für Barrierefreiheit und Inklusion genutzt worden sind.Die Grünen bemängeln, dass im Schulbereich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch immer überwiegend keine inklusiven Einrichtungen besuchen, also Schulen oder Hochschulen, an denen auch Kinder und Studierende ohne Behinderungen oder andere Einschränkungen lernen. Im Schuljahr 2010/2011 wurden laut Kleiner Anfrage 79 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen unterrichtet. Damit sei der Anteil innerhalb von zehn Jahren lediglich um neun Prozent gesunken. Von den gut 53.000 Jugendlichen, die 2010 die Schule ohne Abschluss verließen, kämen 57,1 Prozent von Förderschulen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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