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Inneres/Antwort - 09.08.2012
Berlin: (hib/STO) Im Bereich der Behörden des Bundes gibt es nach Angaben der Bundesregierung acht Sozialwerke. Die Sozialwerke seien eigenständige gemeinnützige Vereine, die die Fürsorgepflicht des Dienstherrn unterstützen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10326) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10177). Hierzu erhielten sie gezielte Zuweisungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten.Ziel der Sozialwerke sei es, die Beschäftigten und deren Angehörige in sozialer, gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen, heißt es in der Antwort weiter. Die vielen für das Sozialwerk ehrenamtlich Tätigen seien „gelebter Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements, dessen gesamtgesellschaftliche Bedeutung allgemein anerkannt ist“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein