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Wirtschaft und Technologie/Antwort - 10.08.2012
Berlin: (hib/MIK) Aus den Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten mit abschaltbaren Lasten im Bereich der Energieversorgung können nur teilweise Anleihen für eine entsprechende Regelung in Deutschland gezogen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10417) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10234). Unter abschaltbare Lasten wird die temporäre Abschaltung energieintensiver Unternehmen verstanden. Dies könnte laut Fraktion ein wichtiger Baustein innerhalb der Energiewende sein und zur Netzstabilität beitragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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