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Inneres/Antwort - 10.08.2012
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung kommt derzeit der Prüfbitte des Bundestages nach, „wie dem Anliegen, den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben, Rechnung getragen werden kann“. Dabei werde sie „angesichts der aktuellen Diskussion alle Argumente sorgfältig abwägen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10295). Darin verweist sie darauf, dass die Proklamation nationaler Gedenktage nach der bisherigen Staatspraxis nicht ihr, sondern dem Bundespräsidenten auf der Grundlage entsprechender Anregungen der Bundesregierung obliegt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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