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Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in seinen Begründungen und Hinweisen intensive und wohl auch kontroverse Diskussionen sowohl in der Politik wie in der Wissenschaft auslösen. Unabhängig davon ist der Gesetzgeber verpflichtet, die beanstandeten Regelungen zur Zuteilung der Sitze auf die konkurrierenden Parteien verfassungsgerecht zu korrigieren. Dabei empfiehlt es sich dringend, zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden. Insofern und mit Blick auf die zeitlichen Abläufe gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen.“