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Ältere Arbeitnehmer sollen vor Kündigungen bewahrt werden, junge Menschen sollen leichter einen Berufseinstieg finden. So lauten die Ziele eines SPD-Entwurfs zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes. Darin verlangt die Fraktion, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis Ende 2014 verlängert wird. Der Bundestag berät am Donnerstag, 26. November 2009, ab 10.40 Uhr in erster Lesung eineinhalb Stunden lang über diesen Entwurf.
Vom derzeitigen Einbruch des Wirtschaftswachstums seien besonders zwei Personengruppen betroffen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Entwurf (17/20): ältere Menschen über 50 sowie der Nachwuchs unter 25 Jahren. Diese Generationen litten unter einem überproportional hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit und müssten daher gezielt unterstützt werden.
Die Förderung der Altersteilzeit durch die BA ist bis 31. Dezember 2009 befristet. Die SPD-Fraktion fordert, diese um fünf Jahre bis Ende 2014 zu verlängern. Die Beschäftigungsverhältnisse älterer Arbeitnehmer würden so für die kommenden Jahre stabilisiert und die Chancen Jüngerer auf einen Ausbildungsplatz und anschließende Übernahme verbessert. So wollen die Sozialdemokraten eine "Beschäftigungsbrücke über die Krise" schlagen.
Dabei sollen nur noch solche Betriebe gefördert werden, die den "in Folge von Altersteilzeit frei gewordenen Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung oder - in Kleinbetrieben - mit einem Auszubildenden wiederbesetzen". Die bisherige Förderung bei einer Wiederbesetzung mit einem Arbeitslosen soll entfallen.
Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sei es erforderlich, das Beschäftigungspotenzial der Älteren zu steigern, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen besser zu nutzen und den drohenden Fachkräftemangel abzuwenden. Kündigungen müssten verhindert werden, ältere Arbeitnehmer dürften nicht nach langer Lebensarbeitsleistung in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden. Auf der anderen Seite sei es unerlässlich, "gerade in Krisenzeiten jungen Nachwuchskräften eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu bieten".
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich laut dem Entwurf auf 20 bis 720 Millionen Euro an jährlichen Brutto-Mehrausgaben der BA in den Jahren 2010 bis 2018. Diesen Ausgaben stünden Einsparungen von insgesamt 35 Millionen Euro gegenüber.