Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2009 > Beschäftigungsdatenschutzgesetz
Deutsche Bahn, Airbus, Telekom, Deutsche Bank, Lidl und Kik - die Liste von Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ausspioniert haben sollen, wurde in diesem Jahr stetig länger. Nun sollen Arbeitnehmer besser vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Dafür plädiert die SPD-Fraktion und legt einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vor, der am Donnerstag, 3. Dezember 2009, im Plenum in erster Lesung beraten wird. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zum Thema eingebracht (17/121).
Im Umgang mit Arbeitnehmerdaten werde immer weniger Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen genommen, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Entwurf (17/69).
Beispiele dafür seien die heimliche Videoüberwachung oder "erzwungene" freiwillige Einwilligungen von Arbeitnehmern zu umfassenden Erhebungen und zur Verarbeitung ihrer Daten durch Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der Gesundheitsinformation.
Die Mitbestimmungsrechte bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten will die SPD nun ausweiten und die Individualrechte der Arbeitnehmer stärken. Sie plädiert für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen.
Durch das Gesetz würden erstmals die Grenzen dessen definiert, was ein Arbeitgeber erfragen darf. Zum Beispiel sind Fragen nach Religion, sexueller Identität, politischer Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung nur dann zulässig, "wenn diese Gründe wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingung ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen."
Bei Dritten dürfe sich der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur mit dessen Einwilligung einholen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen im Einstellungsverfahren nur noch unter klar benannten Voraussetzungen möglich sein.
Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten ”an konkrete Voraussetzungen" geknüpft werden. Die gezielte Videoüberwachung soll grundsätzlich verboten werden. Sie soll nur dann zulässig sein, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion verbieten.
Wenn keine andere Vereinbarung besteht, ist es den Arbeitnehmern gestattet, im Büro Telefon, E-Mail und Internet auch privat zu nutzen, "soweit dadurch keine dienstlichen Belange beeinträchtigt werden". Ist die private Nutzung erlaubt, darf der Inhalt der Kommunikation nicht erhoben werden.
Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben. In Betrieben ab fünf Mitarbeitern soll ein Beauftragter für den Beschäftigtendatenschutz bestellt werden.