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Für eine zügige und umfassende Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sprechen sich SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen in Anträgen aus, über den der Bundestag am Donnerstag, 3. Dezember 2009, ab 14.05 Uhr eine halbe Stunde lang debattieren wird. Die SPD fordert die Regierung auf (16/108), ein Anerkennungsgesetz vorzulegen, das einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse schafft und eine bundesweit verbindliche "Gleichwertigkeitsfeststellung" vorsieht.
Das Ziel der Anerkennung und Teilanerkennung solle Vorrang haben, wenn zertifizierte ausländische Qualifikationen vorliegen und damit den Antragstellern die Tätigkeit im erlernten Beruf eröffnet wird.
Bei einer Teilanerkennung sollte der Antragsteller zwischen einer Kompetenzprüfung und einer Anpassungsqualifizierung wählen können, die höchstens zwei Jahre dauern sollte. Die Anerkennungsstelle sollte über den Antrag innerhalb eines halben Jahres entscheiden müssen.
Die Linke (17/117) fordert ebenfalls ein Anerkennungsgesetz, das einen Rechtsanspruch auf Feststellung, Bewertung und Bescheinigung von Leistungen regelt, die im Ausland erworben wurden.
Außerdem verlangen die Abgeordneten, dass so schnell wie möglich ein Konzept für eine bundeseinheitliche Struktur sowie klare institutionelle Zuständigkeitsegelungen entwickelt werden.
Damit reagiert die Fraktion auf die Schwierigkeiten von Migranten, in Deutschland entsprechend ihrer in der Heimat erworbenen Qualifikationen Fuß zu fassen: Einer Studie zufolge nehmen lediglich 16 Prozent der Zugewanderten mit ausländischen Abschlüssen ihren erlernten Beruf in Deutschland wieder auf. Etwa 800.000 zugewanderte Akademiker leben hierzulande, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden.
Zudem ist in Deutschland die Arbeitslosenquote von Migranten mit akademischem Abschluss fast drei Mal so hoch wie bei Akademikern ohne Migrationshintergrund. Zurückzuführen sei dies auf ungenügende gesetzliche Vorschriften und praktische Regelungen, so Die Linke.
Migranten in Deutschland litten daher unter einer schwerwiegenden strukturellen Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Arbeitslosenquote in Deutschland sei zudem höher als in den meisten anderen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Bei einem gesetzlich neu geregelten Anerkennungsverfahren müssten, so die Forderung, müssten auch praktisch angeeignetes Wissen und langjährige Berufserfahrungen berücksichtigt werden. Es gehe nun darum, keine Zeit mehr verstreichen zu lassen und die biografischen Lebensleistungen nicht länger ungeachtet zu lassen.
Daher müssten die Verfahren innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen sein und unter Umständen auch bereits vor der Einreise eingeleitet werden können. Falls erforderlich, müssten diesen Verfahren Angebote zur Zusatzausbildung und sonstigen Förderung, Beratung und Qualifizierung unmittelbar folgen.
Mit ihrer Forderung nach einem Konzept für eine bundeseinheitliche Struktur sowie klaren institutionellen Zuständigkeitsregelungen bezieht sich die Fraktion auf Defizite, die es ihrer Ansicht nach in der Praxis gibt: Während beispielsweise Spätaussiedler und EU-Bürger Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen hätten, dürften Personen aus Nicht-EU-Staaten dieses in einigen Bundesländern nicht einmal selbst beantragen.
Zudem sorgt die unklare Verteilung der Kompetenzen oftmals für Verwirrung unter den Antragstellern: Für jede Migrantengruppe in jedem Beruf existieren in 16 Bundesländern etwa 16 unterschiedliche Regelungen mit insgesamt über hundert unterschiedlichen Antragsstellen. Experten kritisieren, dass die unterschiedlichen zuständigen Stellen jeweils lediglich im Rahmen ihrer Zuständigkeit beraten und sich aufgrund fehlender Abstimmung mit anderen Behörden oftmals widersprechen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (17/123), ausländische akademische und berufliche Qualifikationen umfassend zu optimieren und einen "Brain Waste" zu stoppen. Die Fraktion kritisiert die "allgemeine Verschwendung von Potenzial und Bildungsressourcen". Mehr als die Hälfte der zugewanderten Erwerbstätigen mit ausländischem akademischen Abschluss seien unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt.
So stießen auch gut ausgebildete Zuwanderer beim Versuch, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen, auf ein "vollkommen undurchschaubares Dickicht aus zuständigen Stellen, Verfahren und rechtlichen Vorraussetzungen". Gegenüber Spätausiedlern und EU-Bürgern würden Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten benachteiligt, da sie sich weder auf das Bundesvertriebenengesetz berufen könnten noch auf geltende EU-Richtlinien, betonten die Grünen.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP sieht bereits einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren und mehr Klarheit für die Verfahren vor.