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Zum Jahresanfang 2010 treten mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. So gilt ab dem 1. Januar das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das eine Reihe steuerlicher Entlastungen enthält. Der Kinderfreibetrag wird erhöht, im Hotelgewerbe gilt für Übernachtungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, und Unternehmen können Verluste leichter steuermindernd geltend machen. Zudem bekommen Eltern mehr Kindergeld. Doch es gibt noch weitere Neuregelungen. Ein Überblick über das, was sich zum 1. Januar 2010 ändern wird.
Mit dem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz, dem ersten großen Gesetzespaket der neuen schwarz-gelben Bundesregierung werden Bürger und Unternehmen steuerlich entlastet: Bis zu 8,5 Milliarden Euro auf ein Jahr betrachtet sollen die Steuersenkungen nach Angaben der Bundesregierung ausmachen.
Und damit nicht genug: Durch die von der Großen Koalition vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 bereits beschlossene Maßnahmen des Konjunkturpaketes II und des so genannten Bürgerentlastungsgesetzes soll es noch weitere 14 Milliarden Euro Entlastungen geben.
Ein wichtiger Eckpunkt des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist die Förderung von Familien: So steigt ab Januar 2010 das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro. Damit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben.
Auf Beherbergungsleistungen wird künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent erhoben. Damit könnten Übernachtungen in Hotels und Fremdenzimmern theoretisch günstiger werden.
Experten bezweifeln allerdings, dass durch die geplanten Änderungen die Übernachtungspreise in Deutschland spürbar sinken werden. Sie gehen davon aus, dass das eingesparte Geld vorwiegend für dringend notwendige Modernisierungen ausgegeben wird.
Ein weiterer Eckpunkt sind Änderungen bei der Erbschaftsteuer: Ab Januar 2010 werden Geschwister sowie Nichten und Neffen bei einer Erbschaft Geld sparen. Das heißt, dass- etwa bei einer Betriebsübergabe - nicht mehr nur engste Verwandte wie Kinder oder Ehegatten als Erben von einer verminderten Steuerlast profitieren, sondern auch andere Verwandte wie eben Geschwister, Nichten oder Neffen.
Dazu sinken die Steuersätze: Abhängig von der Höhe des Vermögens betragen sie ab 2010 zwischen 15 und 43 Prozent. Bisher waren es 30 bis 50 Prozent. Außerdem werden die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei der Übernahme von Familienbetrieben gelockert. Bislang lautete die Auflage, dass die Erben die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten müssen, jetzt sollen es nur noch fünf Jahre sein. Zudem sinkt die erforderliche Mindestlohnsumme von 650 auf 400 Prozent des vor der Unternehmensnachfolge gezahlten Durchschnittsjahreslohnes.
Unternehmen können sich ebenfalls auf weitreichende Veränderungen einstellen: Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden ab 2010 entschärft. Verluste bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen können beispielsweise wieder von der Steuer abgezogen werden ("Konzernklausel").
Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") werden gelockert. Damit korrigiert die schwarz-gelbe Koalition Einzelheiten der Unternehmenssteuerreform, die erst Anfang 2008 in Kraft getreten war.
Für Abschreibungen wird ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder der Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro eingeführt.
Auch die Landwirtschaft profitiert vom Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird. Die Förderung von Biokraftstoffen wird damit also nicht - wie ursprünglich geplant - vermindert.
Auch bisher schon konnten die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur mit Einschränkungen. Das ändert sich nun: Mit dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz können Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Beträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Grundsätzlich gilt die neue Regelung für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Nicht abziehbar bleiben dagegen Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können. Ebenfalls als Sonderausgaben gelten die Prämien des am 1. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung, soweit darin kein Krankengeld enthalten ist.
Auch die Beiträge zu Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherungen sowie zu freiwilligen Pflegeversicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar. Aber nur, wenn der neue Höchstbetrag für Aufwendungen durch Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist. Die Höchstgrenzen steigen auf 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen).
Wie bereits im Konjunkturpaket II der Großen Koalition beschlossen, steigt der Grundfreibetrag nach einer rückwirkenden Erhöhung zum 1.Januar 2009 auf 7.834 Euro nun zum Jahresanfang erneut: Ab dem 1. Januar 2010 liegt er dann bei 8.004 Euro. Wer mit seinem Jahreseinkommen unter diesem Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuern zahlen.
Neben den steuerlichen Regelungen von Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz tritt am 1. Januar 2010 auch eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Demnach muss ein Arzt neuerdings Schwangere mit auffälligem Befund nach einer Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung umfassend und ergebnisoffen informieren.
Während die Schwangere diese Beratung wahrnehmen oder auch ablehnen kann, ist der Arzt verpflichtet, sie anzubieten. Unterlässt er es, droht ihm ein Bußgeld. Wenn sich die Schwangere schließlich für einen Abbruch entscheidet, muss zwischen Beratung und der Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Diese Frist darf nur aufgehoben werden, wenn eine akute Gefahr für das Leben der Mutter besteht.
Im Zuge der Pflegereform 2008 werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2010 erneut angehoben. Danach erhöhen sich etwa die ambulanten Pflegesachleistungen ebenso wie die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Pflegestufe I von bis zu 420 Euro monatlich auf bis zu 440 Euro.
In Pflegestufe II von bis zu 980 Euro monatlich erhöhen sie sich auf bis zu 1.040 Euro und in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro monatlich auf bis zu 1.510 Euro. Das Pflegegeld wird in Stufe I von monatlich 215 Euro auf 225 Euro angehoben, in Stufe II von monatlich 420 Euro auf 430 Euro und in Stufe III von monatlich 675 Euro auf 685 Euro. Bei der vollstationären Pflege steigt der Betrag von monatlich 1.470 Euro auf 1.510 Euro in Stufe III und in Härtefällen von monatlich 1.750 Euro auf 1.825 Euro.
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2010 von 48.600 Euro auf 49.950 Euro. Für familienversicherte Angehörige von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen erhöht sich ab Januar das zulässige Monatseinkommen, bis zu dem die beitragsfreie Familienversicherung gewährleistet ist, von 360 Euro auf 365 Euro. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.
Zivildienstleistende werden ab dem 1. Januar 2010 früher über ihre Rechte und Pflichten informiert: Ein eintägiger Einführungslehrgang muss nach der neuen Regelung spätestens bis zur fünften Woche des Zivildienstes stattfinden. Dort werden die angehenden "Zivis" auch über ihnen zustehende Geld- und Sachbezüge aufgeklärt.