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Am Donnerstag, 30. September 2010, befasst sich der Bundestag ab etwa 10.05 Uhr eineinhalb Stunden lang mit der Neugestaltung der Regelsätze für Hartz IV. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dieses Jahres mangelnde Transparenz kritisiert und eine Neuberechnung der staatlichen Transferleistungen für Kinder und Erwachsene verlangt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern jetzt in gesonderten Anträgen, die Hartz-IV-Sätze an den tatsächlichen Lebensbedingungen der Betroffenen zu orientieren und auch Leistungen für Kultur und Bildung miteinzubeziehen. Beide Fraktionen sehen das Gebot der Menschenwürde durch die derzeitige Berechnungsgrundlage verletzt.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/880), dass vor allem die Bildungsausgaben für Kinder bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze berücksichtigt werden müssen. "Eigenständige Regelsätze von Kindern müssen so ermittelt und festgesetzt werden, dass deren alters- und entwicklungsspezifische Bedarfe gesichert sind. Dies gilt insbesondere für die Teilhabe an Bildung und am kulturellen Leben", schreibt die Fraktion.
Oberstes Ziel müsse es daher sein, allen Kindern gleiche Chancen auf Bildung zu ermöglichen, damit sich Familienarmut nicht vererbt und negativ auf die Zukunftschancen von Kindern niederschlägt. "Darum ist das Ziel, sieben Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung zu investieren, spätestens im Jahr 2015 zu erreichen", schreiben die Abgeordneten.
Die Fraktion schlägt vor, schnellst möglich zusammen mit allen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden neue Regelsätze für ein menschenwürdiges Dasein zu ermitteln.
Gleichzeitig bekräftigt die SPD-Fraktion ihre Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, der allen Vollzeitarbeitskräften ein würdiges Auskommen unabhängig von sozialen Transferleistungen garantieren muss.
Rund 1,4 Millionen Erwerbstätige erhalten derzeit aufstockende Leistungen der Grundsicherung, weil sie mit ihrem Lohn nicht den Lebensunterhalt decken könnten.
"Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind eben keine Brücke in reguläre Beschäftigung", schreiben die SPD-Abgeordneten. Stattdessen werde der Steuerzahler gezwungen, Lohndumping zu subventionieren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (17/675), unverzüglich den Hartz-IV-Regelsatz auf 420 Euro monatlich zu erhöhen. "Die Sofortmaßnahmen sind insbesondere für Kinder erforderlich, da bei ihnen keine Regelsatzanteile für Bildungsausgaben enthalten sind und diese bei der Pauschalierung überdurchschnittlich benachteiligt wurden", erklären die Abgeordneten. Künftig müssten Kinder im Mittelpunkt der Förderung stehen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge der Oppositionsfraktionen mit der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt (17/2092).
In einem weiteren Antrag (17/3058), der zur ersten Lesung ansteht, wenden sich die Bündnisgrünen gegen Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger. Hintergrund ist ein seit Januar 2010 auf Betreiben der Bundesländer laufendes Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Die Länder kritisieren, dass sich der Bund bei der Berechnung der Unterkunftskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht an den tatsächlichen Ausgaben für Energie und Heizung orientiere (Bundesratsdrucksache 864/09). Nach dem Haushaltsentwurf 2011 will der Bund seine Beteiligung an den Unterkunftskosten auf durchschnittlich 24,6 Prozent festsetzen.
"Damit zieht sich der Bund zulasten der Kommunen zum vierten Jahr in Folge trotz steigender Kosten aus der Finanzierung der Unterkunftsleistungen zurück", heißt es in dem Antrag der Fraktion. "Dies stellt eine Provokation für die Hilfebedürftigen und für die Städte und Gemeinden dar."
Die Grünen-Fraktion fordert deshalb, die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Ausgaben für Energie und Heizung auszugestalten. (sn)