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Die Fraktion Die Linke will in Deutschland zum 1. Mai 2011 einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Über einen entsprechenden Antrag (17/4038) wird der Bundestag am Donnerstag, 16. Dezember 2010, ab etwa 11 Uhr für 90 Minuten erstmals debattieren.
Die Linke will mit Inkrafttreten der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Beschäftigte und Unternehmen aus den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten am 1. Mai 2011 einen Mindestlohn einführen, der mittelfristig "rund zehn Euro pro Stunde“ betragen soll, um so die "gute Arbeit in Europa“ zu stärken. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Darin soll der gesetzliche Mindestlohn "die allgemeine Untergrenze der Entlohnung“ bilden. Lägen die untersten Tarifentgelte einer Branche über diesen gesetzlichen Mindestanforderungen, müsse dafür Sorge getragen werden, "dass sie verbindlich für alle Beschäftigten dieser Branche mit Arbeitsort Deutschland gelten“.
Zur Begründung heißt es, der Wettbewerb zwischen den Regionen und Unternehmen dürfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden; bestehende Standards müssten für alle Beschäftigten, "gleich welcher Herkunft“ gelten. In Deutschland fehle mit einer verbindlichen allgemeinen Lohnuntergrenze dafür "eine zentrale Voraussetzung“.
Der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ könne deshalb nicht durchgesetzt werden - dies führe bereits heute dazu, "dass Unternehmen ausländische Arbeitskräfte in Deutschland als Lohndrücker missbrauchen“.
Werde mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit kein gesetzlicher Mindestlohn, wie es ihn in 20 anderen europäischen Ländern gebe, eingeführt, drohe eine weitere Absenkung der Löhne.
Dies führe wiederum zu einer "Entsolidarisierung zwischen inländischen und ausländischen Beschäftigten und "einer ausländerfeindlichen Instrumentalisierung der Lohnkonkurrenz“. Schon heute arbeiteten rund sieben Millionen Menschen in Deutschland zu Stundenlöhnen unter neun Euro, davon mehr als zwei Millionen zu Stundenlöhnen unter sechs Euro.
Sie seien "arm trotz Arbeit“. Ein Arbeitslohn, der die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermögliche sei aber "ein soziales Grundrecht“.
Ein Mindestlohn müsse zum einen gewährleisten, dass eine alleinstehende Person durch eine Vollzeitbeschäftigung ein Einkommen über dem Existenzminimum erziele und nicht auf aufstockende staatliche Leistungen angewiesen sei, und zum anderen die Voraussetzung dafür bieten, dass "nach langjähriger Vollzeit-Erwerbstätigkeit auch im Alter“ ein Leben ohne derartige staatlichen Leistungen möglich sei.
Arbeitsentgelte, die trotz Vollzeiterwerbstätigkeit nicht über dem Existenzminimum lägen, sollen nach dem Willen der Linken "als sittenwidrig“ erklärt werden. Die Fraktion schreibt weiter, am 9. Oktober 2008 habe das Europäische Parlament den Rat aufgefordert, eine EU-Vorgabe für Mindestlöhne zu vereinbaren, die eine Vergütung von mindestens 60 Prozent des "maßgeblichen Durchschnittslohns“ gewährleiste - darauf ergebe sich der genannte Mindestlohn von rund zehn Euro pro Stunde.
Das geforderte Gesetz soll einen Mindestlohn in dieser Höhe als "Zielgröße für das Jahr 2013“ bestimmen. Ein nationaler Mindestlohnrat soll zu Modalitäten der Einführung und der Anpassung des Mindestlohns verbindliche Empfehlungen an die Bundesregierung geben.
Ihm sollen nach dem Willen der Fraktion Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und Wissenschaft angehören, die auf Vorschlag der Tarifparteien vom Bundesminister für Arbeit und Soziales ernannt werden sollen.
In dem Antrag heißt es außerdem, in der Einführungsphase des gesetzlichen Mindestlohns seien "in begründeten Einzelfällen“ wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen möglich. (suk)