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Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen debattiert der Bundestag am Freitag, 18. März 2011. Für die Aussprache ab 12.20 Uhr sind 45 Minuten eingeplant. Debattiert werden ein Antrag von Union und FDP (17/4862) sowie zwei Anträge der Linksfraktion (17/4911, 17/5043). In ihrem Antrag fordern Unionsfraktionen und die FDP die "umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention". Wie im Antrag ausgeführt, gilt diese Konvention seit März 2009 auch in Deutschland. Das Dokument der Vereinten Nationen stehe für "einen konsequenten Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe", heißt es im Antrag. Ziel der Konvention sei die "Inklusion" von Menschen mit Behinderungen, also "die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben jedes Einzelnen".
In Deutschland würden etwa 8,7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben, führen Union und FDP aus. Das seien mehr als zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Dabei habe nur vier bis fünf Prozent dieser Menschen schon seit der Geburt eine körperliche oder geistige Einschränkung, die Mehrzahl der Behinderungen werde "erst im Laufe des Lebens erworben". Immer mehr Menschen würden beispielsweise an einer "chronisch psychischen Erkrankung" leiden.
Angesichts einer zunehmend älteren Gesellschaft sei davon auszugehen, dass der Anteil von Menschen mit "unterschiedlichen Beeinträchtigungen" in den nächsten Jahren noch zunehmen werde.
Vor diesem Hintergrund fordern Union und FDP Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Lebensbereichen: Die gesundheitliche Versorgung soll verbessert werden, Kinder mit Behinderung sollen ihren Anspruch auf Frühförderung "zügig und unkompliziert" in Anspruch nehmen können.
Im Bereich der Bildung fordern die Koalitionsfraktionen, dass "möglichst alle Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung die Regelschule besuchen". Förderschulen würden jedoch auch zukünftig gebraucht.
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt wird im Antrag gefordert, Unternehmen besser zu fördern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Öffentliche Gebäude und Verkehrsangebote sollen zunehmend barrierefrei gestalten werden. Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung zur Zeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickele.
Die Linksfraktion kritisiert in ihrem Antrag (17/4911), dass Menschen mit Behinderungen "gegen ihren Willen" gezwungen werden könnten, in einem Heim zu leben, "obwohl sie in einer eigenen Wohnung oder anderen Wohnform leben möchten". Das sei laut Gesetz möglich, wenn die Kosten für die Betreuung in einer eigenen Wohnung höher wären und die zuständige Kommune nicht bereit sei, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
Laut der UN-Behindertenrechtskonvention dürften Menschen mit Behinderungen jedoch frei entscheiden, "wo und mit wem sie leben". Deshalb fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag eine Reform des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und die Streichung des entsprechenden Kostenvorbehalts. (ktk)