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Der Bundestag wird sich am Freitag, 25. März 2011, in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf eines Steuervereinfachungs- gesetzes (17/5125) beschäftigen. Einer der wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs ist die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 auf 1.000 Euro. Außerdem hat er das Ziel, die Steuerpraxis mit einer Reihe von Maßnahmen zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Steuerzahler und Steuerverwaltung würden spürbar von Erklärungs- und Prüfungsaufwand entlastet, schreibt die Bundesregierung. Die 45-minütige Debatte soll um 11.40 Uhr beginnen.
Zu den einzelnen Maßnahmen heißt es, durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages werde das Erfordernis eines Einzelnachweises von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher. Erleichterungen würden sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben.
Bisher wurden diese Aufwendungen, je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren, steuerlich unterschiedlich behandelt. "Unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge werden zukünftig Aufwendungen anerkannt, ohne dass es wie bisher auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt", heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Durch den Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen könnten auch mehr Eltern von dem Steuervorteil profitieren.
Außerdem sollen Steuerpflichtige die Möglichkeit erhalten, ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abzugeben. Unternehmer will die Regierung von dieser Regelung aber ausschließen.
Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder soll gestrichen werden. Dadurch werde der Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindert. Die bisher notwenige aufwendige Ermittlung und Erklärung der Einkünfte und Bezüge von Kindern werde damit der Vergangenheit angehören.
Außerdem sollen Kapitaleinkünfte in Zukunft nicht mehr bei der Ermittlung zumutbarer Belastungen bei den "außergewöhnlichen Belastungen" einbezogen werden. Dadurch entfalle die Abfrage von Kapitaleinkünften in den Vordrucken.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung von mehreren Steuerbefreiungen vor, die sich aufgrund Zeitlablaufs erledigt haben. Genannt werden unter anderem Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene oder Zinsen aus Schuldbuchforderungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.
Die wegen der Umsatzsteuer gestellten Anforderungen an elektronische Rechnungen sollen verringert werden. Durch diese und andere Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie für Unternehmen wird eine Netto-Entlastung von vier Milliarden Euro erwartet. Weitere Entlastung soll eine verstärkte Nutzung elektronischer Formulare bringen. (hle)