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Mit der Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes will die Bundesregierung einen Ausgleich für den Zivildienst schaffen, der zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt werden soll. Über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/4803) stimmen die Abgeordneten am Donnerstag, 24. März 2011, ab. Die einstündige Debatte beginnt um 13.05 Uhr.
Vorgesehen ist, dass jährlich bis zu 35.000 Männer und Frauen einen freiwilligen und gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate.
Laut Gesetzentwurf soll der Dienst für alle Altersgruppen offen sein, sofern die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Die Organisation des Dienstes wird nach dem Willen der Regierung dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet, das zukünftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben heißen soll.
Der federführende Familienausschuss hat sich am 23. März mehrheitlich für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ausgesprochen. Gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen nahmen der Ausschuss den Regierungsentwurf in leicht modifizierter Fassung an.
Mit einem beschlossenen Änderungsantrag der von Union und FDP wird im Gesetzentwurf präzisiert, dass der Bundesfreiwilligendienst in allen Beschäftigungsstellen des ehemaligen Zivildienstes abgeleistet werden kann. Er ist als Ausgleich für den zivilen Wehrersatzdienst gedacht, der zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt werden soll.
Die jährlichen Kosten für den Dienst werden von der Regierung auf 234 Millionen Euro beziffert. Die Kosten für die Abwicklung des bisherigen Zivildienstes und den Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes sollen mit den 474 Millionen Euro gedeckt werden, die im laufenden Haushaltsjahr für den Zivildienst eingeplant waren.
CDU/CSU und der FDP begrüßten im Ausschuss den Gesetzentwurf. Zusammen mit den bereits bestehenden Jugendfreiwilligendiensten der Länder werde damit eine zweite Säule für das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen geschaffen.
An diesem Punkt entzündete sich jedoch erneut die Kritik von SPD und Grünen. Es würden "überflüssige Doppelstrukturen“ geschaffen. Das Ziel müsse es sein, einen einheitlichen Freiwilligendienst aufzubauen.
Die beiden Oppositionsfraktionen kritisierten, dass die Regierung bislang noch keine gesetzliche Regelung vorgelegt habe, die es erlaube, während der Dienstzeit im Bundesfreiwilligendienst das Kindergeld auszubezahlen, wie dies in den Jungfreiwilligendiensten der Länder möglich sei.
Union und Liberale kündigten an, dass man sich des Problems des Kindergeldes annehmen werde, über eine Regelung im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst sei dies nicht möglich gewesen.
Die Linksfraktion lehnt den Bundesfreiwilligendienst komplett ab. Mit der Öffnung für alle Altersgruppen sei nicht mehr zu gewährleisten, dass der Dienst arbeitsmarktneutral gestaltet werden könnte.
Der Ausschuss nahm auch einen Antrag von Union und FDP "Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste - Bürgerschaftliches Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern“ (17/4692) gegen das Votum der Opposition an.
Abgelehnt wurden hingegen mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP die Anträge der SPD (17/2117, 17/3429), der Linken (17/4845) und der Grünen (17/4845).
Während Union und FDP sich in ihrer Vorlage für die Planungen der Bundesregierung aussprechen und fordern, die angekündigte Erhöhung der Förderung für alle Freiwilligendienste auf 200 Euro beziehungsweise auf 250 Euro pro Monat für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf zügig umzusetzen, plädiert die SPD-Fraktion für den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Regierung auf, zusammen mit den Bundesländern und Vereinen, Verbänden und Organisationen im Freiwilligendienstbereich eine Strategie für eine Ausbauoffensive für Freiwilligendienste zu entwickeln.
Die Linksfraktion wiederum spricht sich für den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste statt der Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes aus. (hau)