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Um rechtliche Bedingungen für die bei Sparern und institutionellen Anlegern beliebten Investmentfonds geht es am Freitag, 8. April 2011, im Deutschen Bundestag. Hinter dem von der Bundesregierung mit dem kompliziert klingenden Titel eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (17/4510, 17/4811) verbirgt sich das Ziel, die Effizienz des Investmentgeschäfts zu erhöhen. Dazu hat der Finanzausschuss eine 181 Seiten umfassende Beschlussempfehlung vorgelegt (17/5403, 17/5417). Die 45-minütige abschließende Beratung soll um 12.20 Uhr beginnen.
Mit dem auch als "OGAW-IV-Umsetzungsgesetz" bezeichneten Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden. Dies soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften geschehen. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen leichter möglich werden.
Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation "durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält".
Mehrere Sachverständige hatten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die geplanten Informationspflichten für Fonds-Unternehmen gegenüber Anlegern als überzogen abgelehnt.
So hatte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) gefordert, die geplante Information der Anleger per "dauerhaften Datenträger" bei jeglicher Änderung der Vertragsbedingungen eines Fonds sollte allein schon deshalb entfallen, weil eine solche Information in der EU-Richtlinie, die mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt werden soll, nicht enthalten sei. Die jährlichen Bürokratiekosten für die deutsche Fondsbranche könnten rund 18 Millionen Euro betragen.
Neben den erweiterten Informationspflichten sieht der Gesetzentwurf außerdem die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Fondsverschmelzungen vor. Neuregelungen sind auch für nicht richtlinienkonforme Fonds wie offene Immobilienfonds vorgesehen.
In diesem Bereich soll eine Änderung der Anlagegrundsätze eines Fonds nur noch dann erlaubt sein, wenn Anlegern ein Umtauschrecht in einen ähnlichen Fonds einer Gesellschaft angeboten wird.
Der Bundesrat hatte diese Vorschrift kritisiert. In der Praxis seien Änderungen bei einer erheblichen Zahl von Fonds, bei denen im eigenen Konzern kein vergleichbares Angebot existiert, ausgeschlossen.
Eine andere Ausrichtung eines Fonds könne aber bei Änderungen auf den Finanzmärkten notwendig werden.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am Mittwoch, 6. April, hat der Finanzausschuss auf Antrag von Union und FDP eine Reihe von Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. SPD und Linke lehnten den Entwurf im Ausschuss ab, die Grünen enthielten sich.
Zu den von der Koalition durchgesetzten Änderungen gehört, dass nicht mehr die Kapitalanlagegesellschaft, sondern der Anleger nachweisen muss, dass er Informationen nicht erhalten hat. Damit soll das Entstehen von "unkalkulierbaren Schadenersatzrisiken“ für die Gesellschaften vermieden werden.
Auch aufgrund der Tatsache, dass viele Änderungen der Vertragsbedingungen von Kapitalanlagegesellschaften aufgrund von Gesetzesänderungen erfolgen würden oder rein technischer Natur seien, soll das Ausmaß der Anlegerinformation begrenzt werden: "Um eine Informationsüberflutung zu vermeiden, wird die Pflicht zur direkten Information der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers auf wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen beschränkt sein“, heißt es in der Begründung der Änderungen. Eine Informationspflicht soll es unter anderem bei sämtlichen Änderungen von Kostenregelungen geben.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es sei eine tragbare Umsetzung der EU-Richtlinie gelungen. Die SPD-Fraktion konstatierte, es seien einige Verbesserungen erreicht worden, zugleich aber kritisierte sie die Einschränkung der Anlegerinformationen.
Dagegen erklärte die FDP-Fraktion, man könne nicht erkennen, dass Informationspflichten eingeschränkt worden seien. Die getroffene Regelung sei "zielgenau und für Verbraucher weniger verwirrend“. Allerdings merkte auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen an, dass Rechte der Anleger bei Verschmelzungen von Fonds geschmälert worden seien.
Grundsätzliche Kritik äußerte die Linksfraktion, die das Gesetz als Beweis bezeichnete, dass man aus der Krise nichts gelernt habe. Die Fonds müssten auf längerfristige Engagements und auf weniger Spekulation verpflichtet werden. Was hier geschehe, habe jedoch den "Charakter von Beruhigungspillen“. (hle)