Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Beschlüsse vom 6.-8. Juli
Der Bundestag hat von Mittwoch, 6. Juli, bis Freitag, 8. Juli 2011, folgende Beschlüsse gefasst:
Panzerverkauf an Saudi-Arabien: Der Bundestag hat am 8. Juli in namentlicher Abstimmung drei Anträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt, in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, keine Genehmigung für die Lieferung von Kampfpanzern an Saudi-Arabien zu erteilen. Es bestehe der Verdacht, dass die Panzer zur internen Repression in Saudi-Arabien eingesetzt werden sollen. Sollte die Genehmigung bereits erteilt worden sein, heißt es im Antrag der Linken (17/6528), sollte diese widerrufen werden. Der Antrag wurde mit 301 Stimmen gegen 135 Ja-Stimmen bei 107 Enthaltungen abgelehnt. Der SPD-Antrag mit dem Titel "Keine Rüstungsgüter in Spannungsgebiete - Für die Einhaltung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik" (17/6540) wurde mit 298 Stimmen gegen 246 Ja-Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Keine Genehmigung zur Lieferung von Kriegswaffen an Saudi-Arabien" (17/6529) fand mit 297 Gegenstimmen gegen 243 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Bundeswehreinsatz in Darfur und im Südsudan: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag zwei Empfehlungen (17/6509, 17/6511) des Auswärtigen Ausschusses am 8. Juli mit großer Mehrheit angenommen. Insgesamt 490 von 554 Abgeordneten stimmten für die Verlängerung des Mandats von 50 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für die bewaffneten Streitkräfte in Darfur (Sudan) bis zum 15. November 2012, die sich an der gemeinsamen Mission der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen (UNAMID) beteiligen. 63 Abgeordnete stimmten dagegen, ein Abgeordneter enthielt sich. Dem Antrag (17/6322) der Bundesregierung nach betragen die Kosten für diesen Einsatz rund 490.000 Euro. Angenommen wurde auch der Antrag (17/6449) der Bundesregierung zur "Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan" (UNMISS). Von 550 abgegebenen Stimmen entfielen 487 auf die Befürworter, 62 lehnten die Beteiligung ab und ein Abgeordneter enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/6514) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Rechte von Menschen mit Behinderungen: Das Plenum hat am 8. Juli die umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Antrag (17/4862) der CDU/CSU und FDP wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zwei Anträge der Linksfraktion (17/4911, 17/5043), die eine europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und eine Reform des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches fordern, wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Den Beschlüssen lagen zwei Empfehlungen (17/6155, 17/6154) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.
Handwerk: Der Bundestag hat am 8. Juli den Antrag "Wirtschaftsmacht Handwerk - Kein Wachstum in Deutschland ohne das Handwerk" von CDU/CSU und FDP (17/6457) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auf der Basis einer Untersuchung des Bundesrechnungshofs auf ihre Wirksamkeit als Instrument gegen die Schwarzarbeit zu überprüfen und bei der Fortentwicklung des Energiekonzepts zu überlegen, wie die Gebäudesanierung vorangebracht und unangemessene Belastungen energieintensiver Betriebe verhindert werden können.
Präimplantationsdiagnostik: Der Bundestag hat am 7. Juli den von Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen initiierten Gesetzentwurf zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (17/5451) in dritter Lesung angenommen. 326 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 260 lehnten sie ab. Es gab acht Enthaltungen. Zuvor hatte sich dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit 306 Stimmen gegen den von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Volker Kauder (CDU/CSU), Pascal Kober (FDP), Johannes Singhammer (CDU/CSU), Dr. Wolfgang Thierse (SPD) und anderen initiierten Gesetzentwurf zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (17/5450) ebenso durchgesetzt wie gegen den von René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), Patrick Meinhardt (FDP), Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) und anderen initiierten Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (17/5452). Der Göring-Eckardt-Entwurf hatte 228, der Röspel-Entwurf 58 Stimmen erhalten. Alle drei Gesetzentwürfe wurden von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt. Ziel ist eine gesetzliche Regelung für den künftigen Umgang mit den umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen. Nach dem Flach-Entwurf wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeschränkt erlaubt. Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln. Zur Abstimmung hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (17/6400) vorgelegt.
Hilfe für Misshandlungsopfer in Heimen: Kinder und Jugendliche, die während einer kommunalen oder kirchlichen Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 zu Opfern von Unrecht und Misshandlungen geworden sind, werden entschädigt. Das beschloss der Bundestag am 7. Juli auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/6500). Der Entscheidung lag ein überfraktioneller Antrag der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen (17/6143) zugrunde. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dagegen. Sie hatte einen eigenen Antrag (17/6093) eingebracht, der mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Die Entschädigung westdeutscher Heimkinder soll laut Antrag über einen bundesweiten Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden. Der Bund, die alten Länder und die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen. Die Entschädigung von misshandelten Kindern und Jugendlichen aus Heimen der DDR soll nach dem gleichen Modell und nach den gleichen Maßstäben erfolgen.
Kohlendioxidspeicherung: Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/6507) hat der Bundestag am 7. Juli beschlossen, dass das Ziel, die Kohlendioxidemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, unter anderem durch die unterirdische Speicherung des Treibhausgases erreicht werden soll. Um für die Erprobung entsprechender Technologien einen Rechtsrahmen zu schaffen, hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (17/5750, 17/6264) vorgelegt. In namentlicher Abstimmung votierten 306 Abgeordnete für den Entwurf, 266 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Die sogenannten CCS-Technologien (Carbon Dioxide Capture and Storage) sollen eine Perspektive bieten, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern, heißt es in der Begründung. Sie könnten ”zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen“. Die Linke scheiterte mit ihrem Gesetzentwurf (17/5232), die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland zu verbieten. Dafür votierten lediglich 65 Abgeordnee, 440 stimmten dagegen, 65 enthielten sich. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6513), in dem gefordert wurde, anstelle einer dauerhaften Speicherung vorrangig die Suche nach Verfahren zur Kohlendioxid-Vermeidung oder des Recyclings voranzutreiben. Union, FDP und Linksfraktion lehnten den Entschließungsantrag ab, die SPD enthielt sich. Der Bundestag forderte zudem die Bundesregierung auf, eine umfassende Datenbasis für Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds, vor allem für die geothermische Energiegewinnung, zu erstellen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/3056) lehnten die Grünen, ab, SPD und Linksfraktion enthielten sich.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Das im Strafgesetz geregelte Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (zumeist Polizisten) wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Bundestag folgte am Donnerstag, 7. Juli mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/6505) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuchs (17/4143). Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass Polizisten immer wieder Opfer von Gewalt würden. In den letzten Jahren habe es bei diesen Delikten eine Steigerung von mehr als 30 Prozent gegeben. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2165), der ähnliche Ziele verfolgte.
60 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention: Der Bundestag hat am 7. Juli Anträge von Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Flüchtlings- und Asylpolitik auf Empfehlung des Innenausschuss (17/5362) abgelehnt. Die Linke setzte sich in ihrem Antrag (17/4679) für eine "menschenfreundlich fundierte Asylpolitik" ein und forderte, die Grenzschutzagentur Frontex aufzulösen und durch eine "Europäische Koordinierungsstelle zur menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Aufnahme von Flüchtlingen" zu ersetzen. Für diesen Antrag stimmte nur die Linksfraktion. CDU/CSU, FDP und SPD waren dagegen, die Grünen enthielten sich Die Grünen machten sich mit ihrem Antrag (17/4886) für einen "wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren" stark. Gegen diesen Antrag stimmte die Regierungskoalition bei Zustimmung der gesamten Opposition. Drei weitere Anträge von Bündnis 90/Die Grünen scheiterten ebenso im Bundestag. Die Abgeordneten hatten einen "einheitlichen EU-Flüchtlingsschutz" gefordert (17/4439, 17/5361) und plädierten für eine sofortige Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens (17/5775, 17/6383). Über letzteren Antrag wurde namentlich abgestimmt. Abgelehnt wurde zudem auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/6266) ein weiterer Antrag der Grünen (17/5909) "für die Unterstützung der humanitären Hilfe zugunsten der libyschen Zivilbevölkerung und der Flüchtlinge aus Libyen und für eine menschenwürdige Behandlung und Aufnahme von Schutzbedürftigen". CDU/CSU und FDP stimmten dagegen, Die Die Linke enthielt sich bei Zustimmung von SPD und Grünen.
Paragraf 522 der Zivilprozessordnung geändert: Über drei Gesetzentwürfe zur Änderung des Paragrafen 522 der Zivilprozessordnung hat der Bundestag am 7. Juli auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/6406) entschieden. Ein von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf (17/5334, 17/5388) hat das Ziel, bei der Zivilprozessordnung für Zurückweisungsbeschlüsse mit einer Untergrenze von 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit sollen Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar ein wie Berufungsurteile. Der Entwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. SPD (17/4431) und Bündnis 90/Die Grünen (17/5363) wollten in zwei getrennten Gesetzentwürfen Möglichkeiten der Zurückweisung einer Berufung abschaffen. Beide Entwürfe wurden mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der gesamten Opposition abgelehnt.
Jugendschutz: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juli mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6451) zur Beratung der Antwort der Bundesregierung (17/5868) auf die Große Anfrage der Grünen zur Effektivierung des Jugendschutzes (17/3725) abgelehnt. Unter anderem hatte die Fraktion gefordert zu gewährleisten, dass für die Bundeszentrale für politische Bildung eine angemesse Mittelausstattung gewährleistet bleibt. Auch sollten als Standard für soziale Netzwerke hohe Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen vorgeschrieben werden.
Afrikanische Entwicklungsbank und Afrikanischer Entwicklungsfonds: Gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank (17/6062) in der vom Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geänderten Fassung (17/6395) angenommen. Die Bank finanziert vor allem wirtschaftliche und soziale Entwicklungsprojekte in Afrika. Durch die Änderungen sollen die Repräsentanz der Mitgliedstaaten verbessert und gemeinsame Projekte optimiert umgesetzt werden können. Der Bundestag fügte einen Passus ein, wonach er rechtzeitig vor jeder geplanten Änderung des Übereinkommens vom Entwicklungsministerium unterrichtet werden will. Die Opposition hatte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Gesetzentwurf enthaltene Ermächtigung des Entwicklungsministeriums vorgebracht, Änderungen des Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des afrikanischen Entwicklungsfonds (17/6063) in der vom Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geänderten Fassung (17/6396) an. Auch hier fügte der Bundestag den Passus ein, dass er rechtzeitig vor geplanten Änderungen des Übereinkommens unterrichtet werden will. Geändert wird die Stimmverteilung im Direktorium des Fonds. Die Stimmenzahl der regionalen Teilnehmer im Direktorium wird begrenzt. Darüber hinaus werden die restriktiven Beschaffungsregeln mit jenen anderer Entwicklungspartner harmonisiert. Die Empfänger von Mitteln aus dem Fonds können nun nach Qualitäts- und Kostengesichtspunkten auf der Grundlage des internationalen Wettbewerbs einkaufen.
EU-Vorgaben zum Aufenthaltsrecht: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli die wortgleichen Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/6053) und von CDU/CSU und FDP (17/5470) zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex auf Empfehlung des Innenausschusses (17/6497) zusammengeführt und verabschiedet. Der Bundestag veränderte die ursprüngliche Vorlage unter anderem, indem die Bedenk- und Stabilisierungszeit für die Opfer von Menschenhandel und illegaler Beschäftigung von einem auf drei Monate verlängert wurde. Hilfsorganisationen können Abschiebungsgefangene auf deren Wunsch besuchen. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Behörden bei der Beendigung eines illegalen Aufenthalts erweiterte Formerfordernisse einhalten. Auch müssen illegal beschäftigte Ausländer vor einer Abschiebung über ihre Rechte informiert werden.
Klonen von Tieren: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag der SPD (17/5485) abgelehnt, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion zu verbieten. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/5893). Die SPD wollte die Bundesregierung auffordern, auf EU-Ebene ein Verbot von Erzeugnissen von geklonten Tieren und ihren Nachkommen vorzuschlagen oder ersatzweise eine Initiative für eine Kennzeichnung zu ergreifen. Die Koalitionsfraktionen argumentierten, der Einsatz geklonter Tiere für die Lebensmittelproduktion werde künftig keine Rolle spielen, weil das Verfahren zu teuer sei. Zu Forschungszwecken sollte das Klonen aber zulässig bleiben.
Menschenrechte von Sinti und Roma: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 7. Juli aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage der Roma einsetzen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/5767) nahm das Parlament gegen die Stimmen der Opposition an. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/6090) ab, die Integration der Sinti und Roma in Europa zu verbessern. Die SPD forderte eine nationale Strategie, die die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum abdeckt. Auch sollten schutzbedürftige Roma bis auf Weiteres nicht mehr abgeschoben werden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Union, FDP und Linksfraktion wurde ein Antrag der Grünen (17/5191) abgelehnt, die sich für die "Umsetzung der Gleichstellung von Sinti und Roma in Deutschland und Europa“ ausgesprochen hatten. Auch die Grünen traten dafür ein, Abschiebungen von Roma auszusetzen. Der Menschenrechtsausschuss hatte zu diesen Beschlüssen eine Empfehlung vorgelegt (17/6446). Keine Mehrheit gefunden haben darüber hinaus Anträge der Linksfraktion für ein Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo (17/784) und der Grünen, Zwangsrückführungen von Minderheitenangehörigen in das Kosovo bleiben zu lassen (17/1569). Der Bundestag folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/3735). Den Antrag der Linken lehnten Union und FDP ab, SPD und Grüne enthielten sich. Den Antrag der Grünen lehnten ebenfalls Union und FDP ab, die SPD enthielt sich, Die Linke stimmte zu.
Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität": Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 30. Juni einen Antrag von 119 weiblichen Abgeordneten der SPD, der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5885) abgelehnt, die Zahl der Sachverständigen in der Kommission von 17 auf 25 zu erhöhen. Hintergrund ist, dass alle 17 Sachverständigen der Kommission Männer sind. Daher sollten zusätzlich acht Frauen als Sachverständige berufen werden, um auch "Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen von Frauen einzubeziehen“. Die Union verwies darauf, dass sie für einen inzwischen ausgeschiedenen Sachverständigen eine Nachfolgerin benannt habe und dass sich unter den 17 Abgeordneten der Kommission acht Frauen befänden. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (17/6435) zugrunde.
Öffentlich geförderte Beschäftigung: CDU/CSU, SPD und FDP haben am 30. Juni bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der Linksfraktion (17/1397) abgelehnt, öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von 500.000 Stellen zu schaffen und Ein-Euro-Jobs abzuschaffen. Ziel müsse es sein, die hohe Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Der Bundestag schloss sich bei seinem Beschluss einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1/5448) an.
Chemikalienrecht geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (17/6054) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/6463) angenommen. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der CLP-Verordnung der EU (Classification, Labelling, Packaging) geschaffen. Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen.
Demokratische Republik Kongo: Die Bundesregierung soll die Regierung der Demokratischen Republik Kongo darauf hinweisen, dass die internationale Gemeinschaft nur Hilfe anbieten kann, die Verantwortung für die Umsetzung der Reformprojekte aber bei der kongolesischen Regierung liegen. Dies hat der Bundestag am 7. Juli beschlossen, als er einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/6448) annahm. In dem Antrag wird festgestellt, das sich das Land nach mehreren Kriegen und Konflikten mit mehr als fünf Millionen Todesopfern in einem wechselhaften Übergangsprozess befindet. Deutschland ist viertgrößter Beitragszahler der UN-Mission "Monusco“, die mit rund 30.000 Blauhelmen die weltgrößte Friedensmission ist, und daran mit 780 Soldaten beteiligt. Unter anderem soll die Regierung auch prüfen, inwieweit die Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo stärker als bisher an "messbare Erfolge“ bei der Umsetzung der verfassungsmäßigen Reformagenda und der Einhaltung der Menschenrechte geknüpft werden kann.
UN-Leitlinien für unternehmerisches Handeln: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen Das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag der SPD (17/6087) abgelehnt, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, die Annahme der "Guiding Principles“ im UN-Menschenrechtsrat zu unterstützen. Dabei handelt es sich um die UN-Leitlinien für menschenrechtlich verantwortliches unternehmerisches Handeln. Die SPD hatte ferner gefordert, dass auch die Freihandelsabkommen der EU eine Menschenrechtsklausel enthalten und Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verbindlicher Bestandteil dieser Abkommen werden. Der Bundestag folgt bei seinem Beschluss einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/6445).
Schutz der Meere: Bei Enthaltung von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (17/6055, 17/6209) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/6508) beschlossen. Ziel der Rahmenrichtlinie ist es, bis spätestens 2020 einen guten Zustand der Meeresgewässer in der EU zu erreichen oder zu erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen Strategien entwickeln, die auf den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt sowie darauf abzielen, Schäden an Meeresökosystemen zu beseitigen. Die vom Bundestag vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf gehen auf Wünsche des Bundesrates zurück. Darüber hinaus lehnte der Bundestag Anträge der SPD (17/1960) und der Grünen 17/1763) zum Meeresschutz auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/4566) ab. Die SPD wollte, dass sich die Bundesregierung für die Schaffung eines globalen Netzwerks von Meeresschutzgebieten sowie für einen internationalen Vertrag zum Schutz der Arktis einsetzt. Linke und Grüne unterstützen den Antrag, Union und FDP lehnten ihn ab. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, die in der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie formulierten Deskriptoren zur Festlegung eines guten Umweltzustandes als Ausgangsbasis für die genaue Formulierung und Präzisierung von Zielen für den Meeresschutz zu nutzen. Die Opposition befürwortete dies geschlossen, die Koalitionsfraktionen lehnten ab.
MIGA-Abkommen geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5263) zur Änderung des Übereinkommens vom 11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilateralen investitions-Garantie-Agentur (MIGA) in der vom Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geänderten Fassung (17/6231) angenommen. Die MiGA fördert ausländische Direktinvestitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern durch die Absicherung gegen politische Risiken wie Enteignung, Kriege, Bürgerkriege, Devisentransferbeschränkungen sowie Vertragsbruch durch die Regierung des Investitionsstandortes. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass das Entwicklungsmandat effizienter verfolgt werden kann und dass Anpassungen an den Klimawandel in Entwicklungsländern effektiv unterstützt werden können. Der Bundestag nahm einen Passus in das Gesetz auf, wonach ihn das Entwicklungsministerium künftig rechtzeitig vor jeder geplanten Änderung des Übereinkommens unterrichten muss. Die Opposition hatte verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine ausreichende Wahrung der Rechte des Parlaments bei Änderungen des Übereinkommens geäußert.
Teilnahme aller Verkehrsträger an Schlichtungen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4855) abgelehnt, eine "verkehrsträgerübergreifende Schlichtung“ gesetzlich zu fixieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Tourismusausschusses (17/5657). Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Teilnahme aller Verkehrsträger an einer Schlichtung unter dem Dach der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. sichert. Bislang verweigern sich die Fluggesellschaften einem solchen Verfahren. für Verbraucher sei es wichtig, sich an eine einzige Schlichtungsstelle wenden zu können, unabhängig vom benutzten Verkehrsträger, so die Grünen. Die Union hatte im Ausschuss darauf verwiesen, dass die Fluggesellschaften mittlerweile zu einer Teilnahme an Schlichtungsverfahren bereit seien, jedoch eine separate Schlichtungsstelle für den Luftverkehr anstrebten.
Nutztierzucht: Mit der Mehrheit von Union und FDP hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5047) abgelehnt, große Tierhaltungsanlagen im Hinblick auf die Belastung von Natur, wasser, Boden und Luft zu überprüfen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/5574). Die Grünen hatten auf die Kritik von Tierschützern an "nicht artgerechter Haltung“ und auf Klagen von Anwohnern über die von den Anlagen ausgehenden Geruchs- und Lärmbelästigungen verwiesen.
Keine bundesweite Nährwert-Ampel: Die Linke ist am 7. Juli mit ihrem Antrag (17/2120) gescheitert, die "Nährwert-Ampel“ zur Kennzeichnung von Lebensmitteln bundesweit anstelle der "GDA-Kennzeichnung (Guideline Daily Amount)“ einzuführen und einheitliche Vorgaben zur Darstellung auf Lebensmittelverpackungen zu entwickeln. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/2961) an, in dem Union und FDP den Antrag abgelehnt hatten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke argumentierte, das als Gegenmodell zum dreifarbigen Ampelkennzeichnungssystem entwickelte GDA-System sei wenig aussagekräftig, weil e die Portionen willkürlich und häufig in sehr geringen Größen festlege. Fett-, Zucker- und Salzgehalt könnten dadurch in "täuschend geringen Mengen“ dargestellt werden.
Familienfreundliche Arbeit: Keine Mehrheit haben am 7. Juli Anträge der Linksfraktion 817/3189), Arbeit familienfreundlich zu gestalten, und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3203), die Vereinbarkeit von "Kinder, Küche und Karriere“ für Frauen und Männer besser möglich zu machen. Den Antrag der Linken lehnten Union und FDP ab, SPD und Grüne enthielten sich. Dem Antrag der Grünen stimmte die Opposition geschlossen zu, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte dazu eine Beschlussempfehlung (17/5088) vorgelegt. Die Linke hatte eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für Eltern, eine bessere Förderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern sowie bessere Möglichkeiten für die familienfreundliche Gestaltung von Arbeitszeiten verlangt. Die Grünen hatten Verbesserungen bei der Kindertagesbetreuung, beim Elterngeld, bei den Arbeitszeitregelungen und den Ausbildungsmöglichkeiten für Eltern gefordert.
Friedens- und Konfliktforschung: Auf Empfehlung des Forschungsausschusses (17/6437) hat der Bundestag am 7. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag der SPD (17/1051) zum finanziellen Ausbau der Deutschen Stiftung Friedensforschung abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, das Stiftungskapital in einem ersten Schritt um fünf Millionen Euro zu erhöhen. Weitere Schritte sollten laut Antrag folgen, "um auch weiterhin eine umfassende Fördermöglichkeit sicherzustellen".
Wahl zum Bundesfinanzierungsgremium: Der Bundestag hat am 7. Juli auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6439) Priska Hinz zum neuen Mitglied des Bundesfinanzierungsgremium nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt. Die hessische Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen wird Nachfolgerin des inzwischen zum baden-württembergischen Agrarminister ernannten Abgeordneten Alexander Bonde.
Atomkraftwerksprojekt Temelín 3 und 4: Keine Mehrheit hat am 7. Juli ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu "grenzüberschreitenden Bürgerrechten“ beim tschechischen Atomkraftwerksprojekt Temelín 3 und 4 (17/6481) gefunden. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass das österreichische Umweltbundesamt auf seiner Webseite umfangreiche deutschsprachige Informationen zu dem Projekt gebe, während ein solches Informationsangebot bislang auf der Webseite des Bundesumweltministeriums fehle. Die Grünen forderten die Regierung auf, den betroffenen Menschen in Deutschland eine bessere Teilhabe an den Entscheidungen zu Temelín 3 und 4 zu ermöglichen und Dokumente auf der Ministeriumsseite zu veröffentlichen.
Elektromobilität fördern: Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Juli einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/3479) angenommen, in dem gefordert wird, die Mobilität nachhaltig zu sichern und Elektromobilität zu fördern. Die Regierung wird aufgefordert, bei der Förderung bestimmte Maßgaben zu beachten und Schwerpunkte zu setzen. Unter anderem solle die Regierung die Anschaffung von Fahrzeugen mit einem lokalen Emissionswert von höchstens 50 Gramm Kohlendioxidausstoß pro Kilometer fördern und bei der Rohstoffversorgung und beim Recycling bestimmte bestimmte Punkte durchzusetzen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von Union, FDP und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/3647) ab, nachhaltige Mobilität zu fördern und Elektromobilität voranzutreiben. Der Antrag enthält Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass das Ziel von mindestens einer Million Elektroautos auf deutschen Straßen im Jahr 2020 erreicht werden kann. Bei Enthaltung der Grünen lehnte das Parlament mit den Stimmen von Union, SPD und FDP einen Antrag der Linken (17/2022) ab, wonach der Klimaschutz im Verkehr "wesentlich mehr als Elektroautos“ brauche. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, ein umfassendes Konzept für den Klimaschutz im Verkehr vorzulegen. Schließlich fand bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion auch ein Antrag der Grünen (17/1164) mit dem Titel "Mit grüner Elektromobilität ins postfossile Zeitalter“ keine Mehrheit. Die Grünen hatten sich für eine finanzielle Förderung und ordnungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, um Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Elektromobilität zu intensivieren. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/6441).
EU-Übereinkommen zu Fahrpersonal: Auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/6440) hat der Bundestag am 7. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6061) zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zugestimmt. Damit werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Änderungen geschaffen werden, bei denen es unter anderem um die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten geht.
Innovations- und Technologiezentrum: Einstimmig hat der Bundestag am 7. Juni auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/6464) einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6039, 17/6265) zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums zugestimmt. Das bedeutet, dass die Bundesstadt Bonn Sitz eines neuen Innovations- und Technologiezentrums wird.
Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen: Auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/6388) haben die Abgeordneten am 7. Juli fünf Gesetzentwürfe der Bundesregierung angenommen. In den Entwürfen geht es um Verträge mit den Turks- und Caicosinseln (17/6057), San Marino (17/6058) und den Britischen Jungferninseln (17/6059) über den Informationsaustausch in Steuer- und Steuerstrafsachen sowie um Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay (17/6056) und Ungarn (17/6060).
Bedenken gegen Corporate-Governance-Rahmen der EU: Der Bundestag teilt grundsätzlich die Zielsetzung des Grünbuchs der EU-Kommission zum Europäischen Corporate-Governance-Rahmen (Ratsdokument 8830/11), hat aber grundlegende Bedenken gegen wesentliche Vorschläge der Kommission. Das geht aus einer Entschließung hervor, die das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/6506) gegen das Votum der Oppositionsfraktionen am 7. Juli angenommen hat. Die EU-Kommission will leistungsfähige und wirksame Verwaltungsräte, die der Geschäftsführung eines Unternehmens Paroli bieten können. Zweitens will Brüssel Aktionäre dazu anhalten, sich auch für nachhaltige Gewinne und längerfristige Leistungen zu interessieren, und drittens sollen Behörden Informationsgehalt und Vollständigkeit von Erläuterungen der Unternehmen überprüfen können. Der Bundestag lehnt die regulatorische Gleichbehandlung von börsen- und nicht börsennotierten Unternehmen auf EU-Ebene ab. Auch dürfe die Befähigung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an zu strenge Kriterien geknüpft sein. "Es darf nicht sein“, heißt es in der Entschließung, dass etwa ein langjähriger Firmenchef nicht mehr in den Aufsichtsrat wechseln kann, weil ihm die formellen Qualifikationen fehlen“. Für "nicht zielführend“ hält der Bundestag, wie es in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/6506) heißt, eine regelmäßige externe Beurteilung von Organen der börsennotierten Unternehmen.
Förderprogramm "Jugendkultur Jetzt": Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der gesamten Opposition hat der Bundestag am 7. Juli auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/4595) einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3066) zur Auflegung eines Förderprogramms ”Jugendkultur Jetzt“ bei der Kulturstiftung des Bundes abgelehnt. So sollte nach dem Willen der Grünen unter anderem jährlich ein Jugendkulturkongress stattfinden, um die innerhalb des Programms geförderten Projekte auswerten und präsentieren zu können.
Lehren aus der Euro-Krise: Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist mit einem Entschließungsantrag (17/3425) zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 28./29. Oktober 2010 in Brüssel und zum G20-Gipfel am 11./12. November 2010 in Seoul gescheitert. Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/4246) hat der Bundestag am 7. Juli den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. In dem Antrag hatten die Abgeordneten unter anderem eine stärkere makroökonomische Überwachung sowie die Stärkung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes gefordert.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie: Einstimmmig verabschiedet hat der Bundestag am 7. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (17/6208). Damit werden die Regeln für die Zulassung von Fernunterricht vereinfacht. Um für Anbieter von Fernunterricht Beschränkungen zu beseitigen, wird eine "Genehmigungsfiktion" in das Fernunterrichtsschutzgesetz aufgenommen und die Möglichkeit zur Einführung einer einheitlichen Stelle zur leichteren Abwicklung von Formalitäten und Verfahren geschaffen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Bildungsausschusses (17/6494) an.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl: Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses (17/6300) haben die Abgeordneten am 7. Juli 43 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 zurückgewiesen. Insgesamt waren 163 Wahleinsprüche eingegangen. 120 Wahlprüfungsverfahren hatte der Deutsche Bundestag bereits abgeschlossen (17/2250, 17/3100 und 17/4600). Außerdem wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zur Änderung des Wahlrechts (17/6450) abgelehnt, in dem unter anderem gefordert worden war, das Wählen in Justizvollzugsanstalten zu erleichtern sowie besser sicherzustellen, dass Falschangaben zur Person bei Bundestagskandidaten verhindert werden.
Abgeordnetenentschädigung angehoben: Den von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes (17/6291) hat der Bundestag am 7. Juli gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen. Damit wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7.960 Euro und zum 1. Januar 2013 ebenfalls um 292 Euro auf 8.252 Euro erhöht. Zugleich wird die absolute Obergrenze für das Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt wird, von zurzeit 133 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 141,9 Millionen Euro und für das Jahr 2012 auf 150,8 Millionen Euro angehoben. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Innenausschusses (17/6496) zugrunde.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/6453) hat der Bundestag am 7. Juli beschlossen, von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt in mehreren Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. Juli Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 287 bis 304 übernommen (17/6323, 17/6324, 17/6325, 17/6328, 17/6329, 17/6330, 17/6469, 17/6470, 17/6471, 17/6473, 17/6474, 17/6475, 17/6476, 17/6477, 17/6478).
Vermittlungsausschuss: Der CSU-Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, ist vom Bundestag am 6. Juli zum neuen Mitglied des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich an, der aus dem Gremium ausschied. Stellvertreterin Müllers im Vermittlungsausschuss ist die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt. (vom/ah/eis)