Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > 08.09.2011
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. September 2011, einige Beschlüsse ohne vorherige abschließende Aussprache gefasst:
Bundesregierung für Haushaltsjahr 2009 entlastet: Der Bundestag hat der Bundesregierung am 8. September Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt. Grundlage dafür waren entsprechende Anträge des Bundesfinanzministeriums (17/1500, 17/2305) und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (17/3650, 17/5350). Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/6423) zugrunde. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Entlastung. Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Darüber hinaus fordert der Bundestag die Regierung auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu befolgen und die Wirtschaftlichkeit weiterhin zu steigern. Regierung und Bundesrechnungshof sollen den Haushaltsausschuss laufend über solche Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs unterrichten, die zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeutung sind.
Bundesrechnungshof entlastet: Der Bundestag hat am 8. September dem Bundesrechnungshof Entlastung für seine Rechnung des Haushaltsjahres 2010 erteilt. Der Bundestag folgte dabei einer einvernehmlichen Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/6424) zu einem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (17/5385), die wiederum auf einer einvernehmlichen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses, basiert. Der Bundesrechnungshof ist nach der Bundeshaushaltsordnung zur Vorlage der Rechnung verpflichtet.
Konsequenzen aus dem Eisenbahnunglück von Hordorf: Bei Enthaltung von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. September einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/5046) angenommen, die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu verbessern und das Streckennetz mit Sicherungssystemen auszustatten. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/6131) an. Bei einem Eisenbahnunfall am 29. Januar 2011 auf der Strecke Magdeburg-Halberstadt bei Hordorf war der Zug auf eingleisigem Streckenabschnitt nicht mit einem Zugbeeinflussungssystem ausgerüstet, das ihn bei unzulässigem Überfahren eines Haltesignals selbsttätig zum Halten bringt. Eine solche Anlage hätte verhindert, dass der Güterzug das Haltesignal überfährt, ohne eine Zwangsbremsung auszulösen. Der Bundestag forderte die Regierung auf vorzuschreiben, dass eingleisige Strecken mit Zugbegegnungen im Personenverkehr mit einer Zugbeeinflussung ausgerüstet sein müssen, um den Zug selbsttätig zum Halten bringen zu können. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen (17/4854), wonach alle Hauptbahnen mit Zugbeeinflussung ausgerüstet werden müssen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linken (17/4840), Züge bei eingleisigen Strecken im Personenverkehr mit einem Zugbeeinflussungssystem auszurüsten.
Minister Rösler darf Aufsichtsrat werden: Der Bundestag hat am 8. September einstimmig einen Antrag der Bundesregierung (17/6670) gebilligt, wonach Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) in den Aufsichtsrat der Russisch-Deutschen Energie-Agentur entsandt werden soll. Der Beschluss war erforderlich, weil Mitglieder der Bundesregierung nach dem Bundesministergesetz nicht einem Aufsichtsrat angehören dürfen. Bei Ausnahmen von diesem Verbot ist die Zustimmung des Bundestages erforderlich. (vom)