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Die so genannte Extremismuserklärung hat im Bundestag erneut für eine heftige Auseinandersetzung zwischen Koalition und Opposition geführt. Redner der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in einer Debatte am Donnerstag, 29. September 2011, die Abschaffung der Erklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Mit dieser müssen sich Träger von Projekten gegen Extremismus zur Demokratie bekennen, wenn sie staatliche Fördergelder bekommen wollen. Aus Sicht der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich ein Projektträger zur Verfassung bekennt, wenn er Steuergelder zur Finanzierung beantragt.
Die SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen üben heftige Kritik an dieser Erklärung. Dadurch müssten sich nicht nur die Projektträger selbst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch erklären, dass alle Partner, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht verfassungsfeindlich sind.
"Das ist eine Unkultur des Misstrauens und das lehnen wir ab", sagte die Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau, für die Fraktion Die Linke. Die Rechtsextremismus-Expertin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Lazar, kritisierte, dass die Bundesregierung die Appelle der Gewerkschaften, der Kirchen, des Zentralrats der Juden und anderer Institutionen, die Klausel zurückzunehmen, "schlicht ignoriert".
Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiere, "stärkt unsere Demokratie, und wir brauchen nicht weniger, sondern mehr davon", betonte Lazar. Die SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe wies darauf hin, dass auch der Bund der Vertriebenen Steuergelder bekomme, ohne eine Extremismuserklärung abgeben zu müssen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), sagte, der "Großteil der Träger“"habe "überhaupt keine Probleme" mit der Unterzeichnung der Demokratieerklärung. Der Opposition warf Kues vor, die Extremismusprävention nur "im engen Korsett der Bekämpfung des Rechtsextremismus" zu sehen. Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär ergänzte, Linksextremismus sei "kein Kavaliersdelikt". Es sei mit der Koalition „nicht zu machen“, dass Initiativen staatliche Fördergelder erhalten, auch wenn sie nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Der Opposition warf sie in diesem Zusammenhang "typische Beißreflexe" vor.
Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert betonte, es sei "eine Selbstverständlichkeit", sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen. Gleichwohl ließ er Gesprächsbereitschaft zu der Frage anklingen, wie weit sich die Garantieerklärung auf Mitarbeiter und Ehrenamtliche erstrecken müsse.
Union und FDP unterstützen mit einem Antrag (17/4432) den Kurs der Bundesregierung, nicht nur den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit fortzusetzen, sondern auch Strategien und Programme zur Bekämpfung von Linksextremismus und religiösem Extremismus zu entwickeln. Seit dem Jahr 2011 würden diese Ziele in den Programmen "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und "Initiative Demokratie stärken" gefördert.
Der Bundestag nahm den Antrag gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen an und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/5435). Die Anträge der Oppositionsfraktionen (17/3867, 17/4664, 17/3045, 17/2482) wurden hingegen mehrheitlich abgelehnt. In ihnen wird unter anderem eine Fokussierung der Bundesprogramme auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus gefordert.  (mpi)