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Mit der finanziellen Lage der Kommunen befasst sich der Bundestag ab 18 Uhr am Donnerstag, 27. Oktober 2011, in einstündiger Debatte. Im Zentrum steht dabei ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7141), der die Voraussetzungen dafür schaffen soll, die Finanzlage der Kommunen im kommenden Jahr zu verbessern. Geplant ist, dass der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht und so die Kommunen bei diesen Ausgaben entlastet.
Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung nochmals steigen, bis ab 2014 diese Ausgaben dann vollständig vom Bund übernommen werden. Für diesen zweiten Schritt bedürfe es jedoch eines eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahrens, heißt es in dem Entwurf.
Im Gegenzug zu dieser Entlastung senkt der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung. Durch diese Neuregelung kommen auf ihn im Jahr 2012 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro zu. Im Jahr 2013 steigt diese Summe auf 2,6 Milliarden Euro, 2014 auf 4 Milliarden Euro und 2015 auf 4,3 Milliarden Euro. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, den Regierungsentwurf anzunehmen (17/7402).
Ebenfalls zur abschließenden Beratung stehen ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6491) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7189). Die Linke fordert, ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen im Grundgesetz festzuschreiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass immer, wenn die Kommunen durch den Bund zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet würden, gleichzeitig Regelungen über die Kostenfolgen getroffen werden.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, auf weitere Steuersenkungen zu verzichten und auf diese Weise die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Außerdem soll sie sich mehr als bisher bei den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II beteiligen und die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ausbauen. Der Finanausschuss hat empfohlen, beide Oppositionsanträge abzulehnen (17/7514).
Die Linksfraktion stellt einen Entschließungsantrag (17/7474) zur Abstimmung, in dem sie die Bundesregierung unter anderem auffordert, die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nachhaltig zu entlasten und die steigende Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung und Erwerbsminderung über 2012 hinaus gesetzlich zu verankern.
Auch die SPD verlangt in einem Entschließungsantrag (17/7474) die Regierung auf, bis April 2012 einen Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung der Kommunen und Landkreise vorzulegen, der Regelungen über eine höhere Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthält. (che)