Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Insolvenzrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag 27.Oktober 2011, ein neues Insolvenzrecht mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll und so Arbeitsplätze erhalten bleiben. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5712) ist unter anderem vorgesehen, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. So sollen die Gerichte schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausausschuss einsetzen. Spricht sich dieser einstimmig für eine bestimmte Person als Verwalter aus, habe das Gericht ihn zu ernennen. Die Bundesregierung will ferner die sogenannte Eigenverwaltung, also die Weiterführung des Betriebes durch den bisherigen Eigentümer selbst, stärken.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) sagte, man setzte mit diesem Gesetz "einen starken Akzent auf die Sanierung". Dies bedeute zugleich den Erhalt von Arbeitsplätzen. Man nutze auch die Qualifizierung des Unternehmers, der in die Insolvenz geraten ist. Ihm wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen, sei ein Ziel des Gesetzes.
Das "Stigma der Insolvenz" müsse überwunden werden, forderte die CDU-Abgeordnete. Man müsse sich nur frühzeitig um eine Sanierung des Unternehmens kümmern, so Winkelmeier-Becker. Kernpunkt sei, dass die Rolle der Gläubiger gestärkt werde.
Christian Ahrendt (FDP) wies darauf hin, im Jahr 2009 seien in Deutschland 24.000 Insolvenzverfahren eröffnet worden. Aber nur in 360 Fällen sei es zu einer Sanierung des Unternehmen gekommen.
Im gleichen Jahr seien 250.000 Arbeitsplätze vernichtet worden. Deshalb wolle die Koalition einen "Paradigmenwechsel" hin zu mehr Sanierungen.
Burkhard Lischka (SPD) machte deutlich, wer jetzt an der Rettung seines Betriebes arbeite, der wisse, dass er dies ohne die Gefahr von Vollstreckungsmaßnahmen tun könne. "Dies wird Firmenpleiten verhindern. Das wird Arbeitsplätzen erhalten", sagte der Sozialdemokrat.
Kritik übte er an der seines Erachtens nicht mehr vorgesehenen Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter. Künftig könne jemand zum Insolvenzverwalter bestellt werden, wenn er vor der Ausbruch der Krise das Unternehmen beraten hat. "Das ist ein Tabubruch", warf Lischka der Koalition vor.
Richard Pitterle (Die Linke) machte auf die Probleme aufmerksam, die sich für die Arbeitnehmer aus der Insolvenz ihres Arbeitgebers ergeben können. Er unterstützte das Ziel des Gesetzentwurfs, Unternehmen rechtzeitig wieder auf den richtigen Weg zu führen. Nur so könnten Arbeitsplätze gesichert werden. Instrumente zur Sanierung könnten helfen, Unternehmen aus finanziellen Schwierigkeiten zu helfen, die Abwicklung werde aber die Regel bleiben.
Seit die Insolvenzordnung 1999 die Konkursordnung abgelöst habe, seien Arbeitnehmer zu Insolvenzgläubigern geworden. Von 1.000 Euro ausstehendem Arbeitslohn erhielten sie mit viel Glück 50 Euro. Großgläubiger wie Banken befriedigten jedoch vorher einen Großteil ihrer Forderungen, weil sie sich Vermögenswerte durch Kreditsicherungen hätten garantieren lassen. "Die Gleichbehandlung in der Insolvenz ist eine Illusion", sagte Pitterle.
Und auch Ingrid Hönlinger (Bündnis90/Die Grünen) war nicht mit geplanten Regelungen zur Auswahl des Insolvenzverwalters einverstanden: Dessen Unabhängigkeit müsse gewährleistet bleiben.Â
Eine Person, die das Unternehmen zuvor beraten habe, sei nicht mehr unvoreingenommen. Deswegen sollte ein
solcher Berater nicht mehr zum Insolvenzverwalter bestellt werden können, betonte die Grünen-Abgeordnete , (bob)