Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Archive > 2011 > Wichtige Gesetzesänderungen
Zum Jahresbeginn treten eine Reihe von neuen Gesetzen und gesetzlichen Änderungen in Kraft. So gilt ab dem 1. Januar 2012 das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, auch Landarztgesetz genannt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht, um eine bessere ärztliche Versorgung auf dem Land sicherzustellen. Eingeführt wird unter anderem die Familienpflegezeit und das erst nach einem Vermittlungsverfahren zustande gekommene Kinderschutzgesetz ermöglicht Verbesserungen zum Schutz von Kindern. Zahlreiche steuerliche Erleichterungen bringt das Steuervereinfachungsgesetz 2011. In der Grundsicherung wird der Regelsatz erhöht, und in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz um 0,3 Prozent von 19,9 auf 19,6 Prozent. Aber im Januar beginnt auch der Einstieg in die Rente mit 67. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Rente mit 67: Zukünftig erreichen alle ab 1964 Geborenen das Rentenalter erst mit 67 Jahren. Für alle ab 1947 geborenen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat, danach um zwei Monate pro Jahrgang.
Höhere Altersgrenzen für Rentenverträge: Alle nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Riester- und Rürup-Verträge dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden statt wie bisher mit 60 Jahren, wenn man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Ähnliches gilt auch für Lebensversicherungen und für die betriebliche Altersvorsorge, wenn steuerliche Vorteile erhalten bleiben sollen.
Familienpflegezeit: Beschäftigte können zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Ärzteversorgung auf dem Land: Ärzte die aufs Land ziehen, werden von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen. Das regelt das sogenannte GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Für Landärzte wird die Residenzpflicht aufgehoben: Sie müssen ihre Praxis nicht länger am Wohnort betreiben. Vertragsärztinnen können sich nach einer Geburt künftig zwölf Monate lang vertreten lassen. Für die Erziehung von Kindern kann bis zu 36 Monate ein Entlastungsassistent, also ein zweiter in der Praxis tätiger Arzt, beschäftigt werden.
Betreuung nach einem Klinikaufenthalt: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Krankenkassen müssen für ein vernünftiges Entlassmanagement künftig enger zusammenarbeiten. Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung werden Teil des unmittelbaren Anspruchs auf Krankenhausbehandlung.
Erleichterter Kassenwechsel bei Insolvenz: Krankenkassen müssen zukünftig bei drohender Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung informieren. Mit dem Schreiben erhalten die Mitglieder eine Liste aller Krankenkassen, unter denen sie wählen können. Mit dem Formular können sie einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen.
Verbesserter Kinderschutz: Bis zu einem Jahr nach der Geburt sollen sozialpädagogisch geschulte Familienhebammen die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten, das sieht das neue Kinderschutzgesetz vor. Weiter sieht das Gesetz eine Verbesserung der Qualitätsstandards in Kinderheimen vor. Lehrer und Ärzte erhalten künftig ein Recht auf Fachberatung, wenn sie Anzeichen für Kindesvernachlässigung sehen. Hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Höhere Regelsätze: Bezieher der Grundsicherung erhalten im Jahr 2012 durchschnittlich zehn Euro mehr. Für Ledige und Alleinerziehende steigt der monatliche Regelsatz von 364 auf 374 Euro. Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich.
Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar: Im Zuge der Steuervereinfachung können Eltern ab Januar Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr leichter absetzen. Der bisher erforderliche Nachweis persönlicher Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung entfällt. Bei volljährigen Kindern, für die Kindergeld und Kinderfreibeträge beantragt werden, entfällt künftig die Einkünfte- und Bezügegrenze.
Berechnung der Entfernungspauschale: Neben zahlreichen weiteren steuerlichen Erleichterungen wird auch die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Bereits rückwirkend für 2011 greift die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro.
Verzögerung bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen: Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich zum 1. Januar 2013.
Versicherungspflichtgrenze steigt: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2012 von 49.500 auf 50.850 Euro im Jahr.
Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt: Für nach dem 1. Januar abgeschlossene Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins von derzeit höchstens 2,25 Prozent auf maximal 1,75 Prozent.
Gläubigerschutz nur noch mit P-Konto: Schuldner können ihr Existenzminimum ab Januar nur noch mit einem speziellen Pfändungsschutzkonto vor den Gläubigern schützen. Per Gerichtsentscheid ist das nicht mehr möglich. Auch der 14-tägige Verrechnungsschutz für Sozialleistungen entfällt. Auf dem sogenannten P-Konto behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von derzeit 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.
Schnellere Überweisungen: Banken und Sparkassen in der Europäischen Union müssen Überweisungen künftig zügiger ausführen – am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages, bei Überweisungen auf Papier innerhalb von zwei Geschäftstage. Bislang sind drei Tage erlaubt.
Höhere Zuzahlung für Zahnersatz: Zum 1. Januar tritt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung abrechnen. Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen. (klz)