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Nachdem sich der Verfassungsgedanke in den meisten deutschen Einzelstaaten durchgesetzt hatte, trat 1850 auch im Königreich Preußen eine neue Verfassung in Kraft: Die Regierung war allein vom Vertrauen des Königs abhängig. Das Abgeordnetenhaus wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt, das die Stimmen der Wähler nach ihrem direkten Steueraufkommen gewichtete. Auf dem Höhepunkt eines schweren Verfassungskonfliktes zwischen dem Abgeordnetenhaus und der Krone berief König Wilhelm I. 1862 Otto von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten. Das Abgeordnetenhaus hatte seine verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung für Haushaltsmittel zum Ausbau des Heeres verweigert. Im Machtkampf zwischen König und Parlament setzte Bismarck die Heeresreform ohne parlamentarische Zustimmung durch.
Gleichzeitig forcierte Bismarck den nationalen Einigungsprozess. Der Dualismus der beiden Großmächte Preußen und Österreich stand der Gründung eines deutschen Nationalstaates lange entgegen. Den Machtkampf um die Vorherrschaft in Deutschland entschied Preußen 1866 mit einem militärischen Sieg über Österreich. Österreich erkannte die Auflösung des Deutschen Bundes an und stimmte der Neugestaltung Deutschlands ohne seine Beteiligung zu.
Der 1866 unter Führung Preußens gegründete Norddeutsche Bund erhielt 1867 eine Verfassung. Erstmals einigten sich mehrere deutsche Landesfürsten auf die Bildung eines Bundesstaates. Die maßgeblich von Bismarck entworfene Verfassung bestimmte die schwarzweißrote Trikolore zum nationalen Hoheitszeichen. Der Norddeutsche Bund bildete eine wichtige Zwischenstufe im Prozess der Gründung des Deutschen Kaiserreiches von 1871.