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Die Regierung teilt ferner mit, dass Details der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigten Weiterentwicklung des Kinderzuschlags noch nicht festgelegt seien. Allerdings prüfe sie im Rahmen der Evaluierung einen Verzicht auf die derzeitige Anspruchsvoraussetzung beim Kinderzuschlag, wonach durch den Zuschlag eine Hilfebedürftigkeit nach Paragraf 9 des Zweiten Sozialgesetzbuches vermieden werden muss.
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