Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Namensfrage der "ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" klären
Berlin: (hib/HAU/KT) Der Petitionsausschuss unterstützt die Integration der ”ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ in die euro-atlantischen Strukturen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition, die auf eine objektive Klärung der Namensfrage der ”ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ abzielt, dem Auswärtigen Amt als Material zu überwiesen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zuzuleiten.
Ziel seiner Eingabe, so der Petent, sei es, einen Beitrag zur ”Völkerverständigung zwischen Mazedonien und Griechenland“ zu leisten. Seiner Ansicht nach könne die objektive Klärung der Namensfrage nur durch ein neutrales und unabhängiges Expertengremium erfolgen. Die bisherigen Klärungsversuche hätten in der Regeln auf rein politischen Erwägungen beruht, dauerten nun schon 18 Jahre an und seien bislang gescheitert. Der Petent kritisiert, dass sich Deutschland ”nicht ausreichend“ für eine objektive Klärung der Namensfrage einsetze.
Ausgangspunkt der Namensstreitigkeit ist laut Auswärtigem Amt, dass Griechenland im Jahre 1993 gegen die Aufnahme der früheren Teilrepublik Jugoslawiens in die Vereinten Nationen unter der Bezeichnung ”Republik Mazedonien“ Einspruch eingelegt hatte. Die daraufhin entwickelte Kompromisslösung empfahl die Aufnahme des Landes unter der Bezeichnung ”ehemalige jugoslawischen Republik Mazedonien“. Beide Seiten erklärten sich bereit, die Verhandlungen zur Lösung der Namensfrage unter Vermittlung der Vereinten Nationen fortzusetzen. Bislang jedoch ohne Ergebnis.
Deutschland, so heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, habe im Dezember 1993 als einer der ersten Staaten diplomatische Beziehungen mit der ”ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ aufgenommen. Wie bislang werde man auch weiterhin auf beide Seiten einwirken und zur Flexibilität und Kompromissbereitschaft aufrufen. Die vorliegende Petition ist nach Ansicht des Ausschusses geeignet, in diese Bemühungen einbezogen zu werden.
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