Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Grund- und Drittmittelfinanzierung von Forschungseinrichtungen müssen in angemessenem Verhältnis stehen
Berlin: (hib/TYH/AW) Eine Drittmittelfinanzierung kann aus Sicht der Bundesregierung die Grundfinanzierung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht ersetzen. Jedoch sei sie ein ”unverzichtbares Element des wissenschaftlichen Wettbewerbs und der Profilbildung der zentralen Akteure im deutschen Wirtschaftssystem“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3381). Einzelheiten der Finanzierung und Steuerung der Hochschulen obliege den Ländern.
Welches Verhältnis zwischen Grund- und Drittmittelfinanzierung sinnvoll ist, richtet sich laut Antwort nach den Besonderheiten der jeweiligen Hochschule. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Strukturverschiebung von Grund- und Drittmittelfinanzierung erkennen. Grundsätzlich strebe sie ”ein den jeweiligen Aufgaben angemessenes Verhältnis“ an.
Der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei eine ”Konsequenz der gewachsenen Aufgaben bei der Nachwuchsbildung“. Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Leibniz-Gemeinschaft liegen der Antwort zufolge zwischen 53 und 69 Prozent. Bei den Hochschulen falle die Entscheidung über Umfang und Ausgestaltung von angebotenen Arbeitsverhältnissen in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind ”die Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem insgesamt attraktiv und konkurrenzfähig“.
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