Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Der "Prosument" bestimmt das neue Internet
Der Unterausschuss habe mit diesem Thema einen Blick in die Zukunft richten wollen. ”Weil der Politik gerne nachgesagt wird, dass sie aktuellen Entwicklungen hinterherlaufe“, sagte Unterausschussvorsitzender Sebastian Blumenthal (FDP). Denn neben den Möglichkeiten neuer Dienstleistungen im Internet, sollten drei eingeladene Sachverständige auch über die Risiken informieren, wenn jederzeit Standorte geortet und die darüber gesammelten Daten verwertet werden können.
Metzner unterstrich begeistert: ”Das Internet geht auf die Straße.“ An realen Orten könnten jederzeit Informationen verfügbar gemacht werden. ”Jeder Ort wird zum Hyperlink“, umschrieb er den Umstand, dass zum Beispiel durch ein Smartphone ein Verweis auf Informationen über das Reichstagsgebäude im Internet hergestellt werden kann, wenn sich ein Nutzer im Regierungsviertel von Berlin vor das Parlamentsgebäude stellt. Das herkömmliche Internet werde auf diesem Wege zum ”Outernet“ – was die Anwendung von Dienstleistungen zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort statt vor dem heimischen PC meint.
”Das ist ein Markt, der von Unternehmen genutzt werden kann“, führte Metzner fort. So könnten auf diese Weise Cafés Kundebindung betreiben, indem sie bei jeder Anmeldung eines mobilen Endgerätes in einer Filiale, die in einem sozialen Netzwerk anzeigt, dass der Nutzer dort ist, mit Gratisaktionen Werbung machen. In naher Zukunft werden laut dem Forscher auch die Darstellungswege von Smartphones auf Brillen oder sogar Kontaktlinsen wechseln. ”Auf diese Weise werden Wahrnehmungsänderungen entstehen“, gab Metzner zu bedenken, die der mobilen Dimension zwar gerechter werden, aber zur Folge haben könnten, dass die kritische Distanz zwischen dem Betrachter und dem Medium verschwindet.
Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. unterstrich, dass es schon lange möglich ist via Handy Verträge abzuschließen, zu bezahlen und ortsbezogene Informationen abzurufen und fragte: ”Werden uns Unternehmen in Zukunft die anonyme Nutzung des Internets überhaupt ermöglichen?“ Es bedürfe einer Vielzahl eindeutigerer Regelungen, denn wie und wann habe der Nutzer zu bemerken, dass Daten abgerufen werden, wie die Haftung in Fällen von Schäden verteilt ist und wie eine Allgemeine Geschäftsbedingung eines Vertrages auszusehen hat. ”Bisher sind sie schwer zu verstehen und zu lang“, sagte sie.
Dem Credo Metzners wollte Tausch jedoch nicht ganz folgen: ”Der Nutzer stellt zwar Daten ins Netz – werde also im gewissen Rahmen Produzent. Doch es gibt Dienstleister, die Plattformen zu Verfügung stellen.“ Insofern bestehe Verantwortlichkeit, die eingefordert werden kann. So könne auch auf dem durch internationale Unternehmen beherrschten Internetmarkt Recht durchgesetzt werden, ”wenn wir den Standort des Verbrauchers zur Grundlage nehmen und geltendes Recht auch durchgesetzt wird.“
Datenschutz sei aber nicht nur ein Werkzeug zur Verhinderung, sondern biete auch Wettbewerbsvorteile, je stärker das Bedürfnis der Konsumenten nach Schutz werde. ”Das kann später zum Wirtschaftsfaktor in der Konsumentenentscheidung werden“, betonte Tausch und verwies auf die frühe Förderung des Umweltschutzes, der heute neue Industrien hervorgebracht habe.
Auch Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, sieht darin einen Vorteil, denn in Amerika sei dieser Zweig schlecht ausgeprägt. Ein Grund dafür, warum sich die entsprechenden Unternehmen so stark wehren würden. Die Vermischung aller Lebensbereiche durch das mobile Internet von der Wohnung über den Arbeitsplatz bis in die Freizeit werde weiter zunehmen. ”Die mögliche permanente Lokalisierung durch in Zukunft fest zuzuordnende IP-Adressen hat Nachteile“, sagte er. Ãœberwachung, Kontrolle und Manipulation werden möglich. Die Politik sei gefragt: Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen seien für die Zukunft nicht ausreichend und zu weich formuliert. So stehe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Informationsfreiheitsgesetz gegenüber. ”Die Regeln müssen klarer werden“, forderte Weichert. Vorschläge auf EU-Ebene seien notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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