Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Mehrausgaben in Höhe von jeweils 140 Millionen Euro für Wohngeld und für Elterngeld
Über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4,44 Millionen Euro wurden laut Unterrichtung ohne die Einwilligung des Bundesfinanzministeriums fällig. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Rechtsverpflichtungen. Die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen summierten sich im letzten Quartal des vergangenen Jahres auf rund 91 Millionen Euro. 77,66 Millionen Euro genehmigte der Finanzminister dabei allein für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement.
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