Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Koalitionsfraktionen wollen gängige Überweisungs- und Lastschriftverfahren erhalten
Wie die beiden Fraktionen schreiben, geht es bei dem EU-Vorschlag um die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area). Dieser einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird von den Fraktionen begrüßt. Sie stellen jedoch zugleich fest: ”Die Verbraucher und übrigen Endnutzer in Deutschland werden den Umstellungsprozess und damit SEPA nur dann akzeptieren, wenn dieser Prozess transparent verläuft.“ Außerdem dürfe es keine Nachteile für die Verbraucher geben.
Ãœberweisungsaufträge sollen nach den EU-Planungen in Zukunft so ausgestaltet werden, dass der Auftraggeber eine IBAN-Nummer (”International Bank Account Number“) selbst anzugeben hat. Die Fraktionen fordern, ”dass Privatkunden für inländische Zahlungen in Deutschland die ihnen von den nationalen Zahlverfahren geläufigen Kundenkennungen, die kurz und damit verbraucherfreundlich sind (Kontonummer und Bankleitzahl), auch in Zukunft nutzen können müssen. Die Banken könnten die IBAN-Nummern dann für ihre Kunden einsetzen.
In Deutschland gebe es 8 Milliarden Lastschrifttransaktionen sowie 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen, schreiben die Fraktionen. Zahlungspflichtige hätten das Recht, bei Nutzung der Einzugsermächtigung der Belastung ihres Kontos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nach Angaben der Fraktionen wird derzeit in der EU ein Lastschriftprodukt entwickelt, das bei abzubuchenden Festbeträgen kein Erstattungsrecht des Kunden vorsehe. ”Um die Rechte des Verbrauchers zu wahren, sollte zumindest den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, ob im Mitgliedstaat ansässige Zahlungsdienstleisterdieses Produkt oder vergleichbare Produkte verwenden dürfen“, fordern die Fraktionen. Auch das in Deutschland vom Handel entwickelte kostengünstige kartengestützte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) müsse mindestens für einen Ãœbergangszeitraum erhalten bleiben. Dieser Zeitraum dürfe erst enden, wenn ein mit dem ELV vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft angeboten werde.
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