Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Experten kritisieren optionale Marktprämie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Fraktionen von Union und FDP hatten einen ”Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (17/6071) vorgelegt. Hinzu kamen zwei Anträge der SPD (17/5182, 17/5481) und ein Antrag der Grünen (17/5202) sowie der EEG-Erfahrungsbericht 2011 (17/6085). Ziel von Union und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in den kommenden Jahrzehnten zu erhöhen. 2020 soll er bei mindestens 35 Prozent liegen, 2050 bei 80 Prozent.
Hildegard Müller, Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, begrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehene optionale Marktprämie. Dazu heißt es im Entwurf, Anlagenbetreiber könnten für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen. Die Höhe der Prämie solle pro Kalendermonat berechnet werden. ”Mit der Prämie wird erreicht, dass erstmals Anreize für eine marktgerechte Produktion im EEG integriert werden“, sagte Müller.
Björn Klusmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, sagte, das ”halsbrecherische Tempo“, mit dem an der Energiewende gearbeitet werde, wisse sein Verband zwar zu schätzen. Wesentliche Punkte müssten jedoch geändert werden, so auch die Marktprämie. Die geplante Ausgestaltung werde zu deutlichen Mehrkosten führen. Ein verlässlicher Mehrwert für den Umbau des Energiesystems sei aber nicht sicher.
Stephan Kohler von der Deutschen Energie-Agentur bemängelte, die Marktprämie greife viel zu kurz. ”Den administrativen Aufwand halten wir für extrem“, so Kohler. Helmut Lamp (Bundesverband BioEnergie) sah ebenfalls Verbesserungsbedarf. ”Wenn dieses Gesetz so durchkommt, werden sie die Bioenergiebranche in anderthalb Jahren nicht wiedererkennen, einen Zubau wird es nicht geben“, prophezeite er. So biete das Modell der gleitenden Marktprämie, wie es im Entwurf vorgesehen sei, für Betreiber von Bioenergieanlagen keinen Anreiz, in die Direktvermarktung zu wechseln. Das sogenannte Grünstromprivileg werde so gut wie abgeschafft. Mit dem Grünstromprivileg wird die Regelung bezeichnet, derzufolge Stromhändler keine EEG-Umlage an den Ãœbertragungsnetzbetreiber zahlen müssen, wenn sie mindestens die Hälfte ihres Stroms aus EEG-Anlagen an die Endverbraucher liefern.
Dr. Mario Ragwitz vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung dagegen plädierte dafür, das Grünstromprivileg ganz aufzugeben. Es sei unter anderem ökonomisch ineffizient und trage nicht zur Integration erneuerbarer Energien in das System bei.
”Unsere Branche geht davon aus, dass die EEG-Novelle zu einem deutlichen Abbremsen des Ausbaus führen wird“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie. Der Systemdienstleistungsbonus wird seinen Worten zufolge abgeschafft. Viele Projekte seien auf diesen Bonus eingestellt gewesen und könnten nun nicht umgesetzt werden. Ein Ausbau der Windenergie in Süddeutschland könne nicht wie geplant erfolgen, wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung verabschiedet werde.
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