Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > 360.000 würden von Ausbildungskosten-Abzug profitieren
Die Bundesregierung verweist in einem Vorwort zur Antwort auf die aktuelle Gesetzesfassung, nach der diese Aufwendungen nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr abziehbar sind. Dennoch habe der Bundesfinanzhof „überraschend“ entschieden, dass das Abzugsverbot entgegen dem Willen des Gesetzgebers nicht greife. Weitere Fragen der Abgeordneten will die Bundesregierung allerdings nicht beantworten, weil sie sich auf die noch laufende Prüfung der Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung beziehen würden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein