Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Bergdirektor schildert Standortsuche aus behördlicher Sicht
Die Bundesregierung hatte Anfang der Siebziger Jahre die Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft mbh (KEWA) mit der Suche nach einem Nationalen Entsorgungszentrum samt Endlager für Atommüll beauftragt. „Die KEWA kannte ursprünglich Gorleben, ließ ihn aber heraus“, sagt Schubert. Er habe damals gehört, dies sei mit der Begründung geschehen, Gorleben befinde sich in einem Ferien- und Erholungsgebiet; auch die Nähe zur DDR-Grenze habe eine Rolle gespielt.
Der Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.
Schubert nahm damals als Vertreter der Bergbehörden an den Sitzungen des Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) der niedersächsischen Landesregierung teil. „Ende 1975 wurden uns in Bonn drei Standorte anonym vorgestellt“, sagte Schubert. Es habe sich um Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst gehandelt. Der Salzstock Gorleben dagegen sei ihm erstmalig im Sommer 1976 bekannt geworden.
Die Suche sei erweitert worden auf 14 Standorte, sagte Schubert. Darunter habe sich Gorleben befunden. Die Untersuchungen an den Standorten Wahn, Lutterloh und Lichtenhorst seien im Sommer 1976 eingestellt worden, sagte Schubert. „Ich glaube, es waren politische Schwierigkeiten. Es gab Proteste dort.“ Er könne aber nicht bestätigen, dass die Bohrungen aus politischen Gründen eingestellt wurden.
Bei einer Sitzung habe man am 1. Dezember 1976 dann mehrere Standorte als eignungshöffig ausgemacht. Gorleben habe nach einer Punktewertung klar vorn gelegen. „Wir haben in dieser Sitzung Gorleben als besten Standort angesehen.“
Die Linken-Abgeordnete Kornelia Möller hielt dem Zeugen ein Schreiben aus dem Landeswirtschaftsministerium vom Jahr 1979 an das Oberbergamt vor, in dem es heiße, von den vier Standorten sei Gorleben gewollt – dies sei eine politische Entscheidung. Schubert sagte dazu: „Das Land ist zuständig für die Genehmigung. So ist die Rechtslage.“
Schubert gab ferner an, dass er von einer weiteren KEWA-Studie, einem so genannten Nachbewertungsbericht, keine Kenntnis habe. Dieser ist bisher nur in Zitaten überliefert. Während frühere KEWA-Berichte Gorleben nicht untersuchten, erscheint Gorleben dort als am meisten geeigneter Standort. Schubert: „Ergänzende Standortuntersuchungen der KEWA sind mir nicht bekannt.“
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