Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > SPD und Grüne scheitern mit Mindestlohn-Vorstößen
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde einführen. Über die genaue Höhe der Lohnuntergrenze soll eine Mindestlohnkommission entscheiden; die 8,50 Euro-Grenze darf sie jedoch nicht unterschreiten. Der Mindestlohn „soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am sozio-kulturellen Leben ermöglichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze seien nur zulässig, wenn sie ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes vorsehen, schreiben die Parlamentarier. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll nach dem Willen der SPD-Fraktion eine Kommission zur Festsetzung des Mindestlohnes einsetzen, die aus einem vorsitzenden Mitglied und acht weiteren Mitgliedern bestehen soll.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag ebenfalls für einen allgemeinen Mindestlohn stark. Sie fordert dazu von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der festschreibt, dass Mindestlöhne durch eine unabhängige Kommission festgelegt werden. Diese Kommission müsse sich aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Wissenschaft zusammensetzen und zum Ziel haben, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten, schreiben die Grünen. Sie begründen ihren Vorstoß mit einem „dramatisch“ angewachsenen Niedriglohnsektor. In kaum einem anderen Land sei dieser Bereich so stark angewachsen wie in Deutschland. „Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine elementare Grundlage sozialer Gerechtigkeit“, stellen die Grünen fest.
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