Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Grüne fragen nach Atomhaftung nach dem Auslaufen der Solidarvereinbarung
Nach dem Atomgesetz haftet jeder Kernkraftwerksbetreiber unabhängig von der Schuldfrage für die von seiner Anlage verursachten Schäden. Daher sind die AKW-Betreiber zum Abschluss einer Deckungsvorsorge verpflichtet. Sie sichert Schäden im Umfang von bis zu 2, 5 Milliarden Euro. Diese Summe wird durch eine Haftpflichtversicherung und eine gegenseitige Garantiezusage der Konzerngesellschaften, die sogenannte Solidarvereinbarung abgedeckt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein