Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Rechtsfähige Stiftung Datenschutz soll möglichst bis Ende März gegründet werden
Wie die Regierung erläutert, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 die Errichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, „die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln soll“. Im Haushalt 2011 sei für die Stiftung im Einzelplan des Bundesinnenministeriums ein Zuschuss in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, der als Stiftungsvermögen dienen werde. Da aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse die Errichtung der Stiftung 2011 nicht mehr habe erfolgen können, sei zunächst eine Treuhandstiftung zur Verwaltung des Stiftungsvermögens gegründet worden. Das Vermögen werde auf die Stiftung übergeleitet, sobald diese errichtet ist.
Der Entwurf der Satzung der beabsichtigten Stiftung befindet sich den Angaben zufolge gegenwärtig in der Abstimmung. Als Organe der Stiftung seien der Vorstand, der Verwaltungsrat und ein Beirat vorgesehen. Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollten die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden. Lediglich für den Vorstand sei eine „angemessene Vergütung“ vorgesehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates sollten unentgeltlich tätig werden. Unumgängliche Entnahmen aus dem Stiftungskapital sollten nur in „engem, genau beschriebenem Rahmen möglich sein (höchstens zehn Prozent des Stiftungskapitals über sieben Jahre)“.
Unternehmen und Verbände hätten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Stiftung signalisiert, heißt es in der Vorlage. Konkrete Zusagen lägen bisher nicht vor. Die Gespräche sollten fortgesetzt werden.
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