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Der IGH hatte am 3. Februar 2012 entschieden, dass die Rechtsprechung italienischer Gerichte, die Deutschland für Geschehnisse aus dem Zweiten Weltkrieg die Berufung auf Staatenimmunität versagt, völkerrechtswidrig ist. Ebenso seien die in Italien eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich italienischer und griechischer Urteile rechtswidrig.
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