Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2012 > Bundesregierung: Sicherheitslage im Norden Nigerias verschlechtert sich
In der Antwort heißt es, Boko Haram bekämpfe in ihrem Bestreben, ein Kalifat zu gründen und die Scharia im Norden Nigerias ohne Einschränkungen durchzusetzen, vorrangig staatliche Institutionen oder Sicherheitskräfte in Nigeria. Unterstützer der Regierung würden ebenso angegriffen wie kritisch berichtende Medienvertreter. Boko Haram verfüge außerdem über nachweisbare Verbindungen zu al-Qaida im islamischen Maghreb. Die Regierung Nigerias, schreibt die Bundesregierung, bemühe sich, Boko Haram Einhalt zu gebieten, bislang jedoch ohne maßgeblichen Erfolg. Derzeit sei sie dabei, eine umfassendere Strategie zum Kampf gegen Boko Haram zu entwickeln.
Die angespannte Sicherheitslage im Norden Nigerias habe Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten in der ohnehin unterentwickelten Region, schreibt die Bundesregierung weiter. Investitionen im Norden gingen zurück, Firmen zögen aufgrund der Sicherheitsprobleme ab und Arbeitsplätze gingen verloren. Die Situation wirke sich sowohl auf die Umsetzung der nigerianischen Armutsstrategie aus als auch auf die Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Entwicklung der Sicherheitssituation werde durch das Auswärtige Amt laufend überprüft, so dass gegebenenfalls notwendige Anpassungen hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen werden könnten, betont die Bundesregierung. Aktuelle Bedrohungen von Mitarbeitern der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder privater Träger seien ihr derzeit aber nicht bekannt.
Weil die Bundesregierung einen Teil der von der Grünen-Fraktion erbetenen Auskünfte für geheimhaltungsbedürftig hält, erklärt sie, sie habe die entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und sie in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die entsprechenden Informationen seien nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es, dass das öffentliche Bekanntwerden der Informationen dazu führen könnte, dass nachrichtendienstliche Methoden ihre Wirksamkeit verlieren beziehungsweise ausländische Partner von der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland Abstand nehmen könnten.
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