Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > 04.05.2010
Zeit: Mittwoch, 05. Mai 2010, ab 16 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101
Ende Mai 2010 steht in Kampala (Uganda) die Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs an. Dies ist der Grund für den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die vertragliche Grundlage des Gerichtshofs einer öffentlichen Anhörung zu untersuchen.
Dabei geht es um die Frage, ob das Statut geändert werden sollte, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord in Zukunft besser ahnden zu können. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die anvisierte Aufnahme des Tatbestandes der Aggression in das Statut, Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckbarkeit und Rechtshilfe sowie eine generelle Bestandsaufnahme der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Weitere Schwerpunkte sind die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs für Opfer und Opfergemeinschaften sowie das Problem der Immunität von Staats- und Regierungschefs.
Als Sachverständige eingeladen wurden Hans-Peter Kaul (Internationaler Strafgerichtshof), Eckart Klein (Universität Potsdam), Claus Kress (Universität zu Köln), Géraldine Mattioli Zeltner (Human Rights Watch), Norman Paech (MdB a.D., Universität Hamburg) und Andreas Zimmermann (Universität Potsdam).
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