Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > 04.06.2010
Zeit: Mittwoch, 09. Juni 2010, 9:30 bis ca. 13 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Stipendien haben in Deutschland im Bereich der Förderung Studierender eine lange Tradition. Im Unterschied zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden soziale Gesichtspunkte bei der Förderung durch Stipendien kaum berücksichtigt.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Hochschulen in Zukunft in die Lage versetzt werden, Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro einkommensunabhängig zu vergeben, wenn private Mittel von den Hochschulen selbst eingeworben werden.
Dieses Modell der Bildungsfinanzierung, wie sie in ähnlicher Weise bereits in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird, steht in der Öffentlichkeit in der Kritik:
Die Stipendienfinanzierung könnte zu einer Bevorzugung von jungen Menschen aus sozial besser gestellten Familien führen.
Zudem seien die finanziellen Mittel gerechter eingesetzt, wenn man mit ihnen die Leistungen des BAföGs verbessern würde.
Auch ist zu fragen, wie sich das Stipendiensystem auf die Studierbereitschaft auswirken wird.
Die Anhörung unter Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses, Frau Ulla Burchardt, MdB, wird daher das System der Studienförderung umfassend beleuchten. Hierzu hat der Ausschuss folgende Sachverständige eingeladen:
Dr. Beate Bartoldus, Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke, Bonn
Torsten Bultmann, Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Prof. Dr. Andreas Geiger, Hochschule Magdeburg-Stendal
Florian Kaiser, freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.
Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-verbände
Wolfgang Isserstedt, HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover
Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk e. V.
Dr. Volker Meyer-Guckel, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.
Prof. Dr. Ulrich Radtke, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Margret Wintermantel, Hochschulrektorenkonferenz
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs ist im Ausschuss für den 16. Juni 2010 vorgesehen.
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
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