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Zeit: Mittwoch, 16. Juni 2010, 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ wird sich am 16. Juni 2010 in öffentlicher Sitzung mit den Vorschlägen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Zuwendungsrechtes beschäftigen. Außerdem werden erste Ergebnisse des Projektes „Messung des bürokratischen Aufwandes im Zuwendungsrecht“ durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt und das Statistische Bundesamt vorgestellt.
Weiteres Thema der öffentlichen Sitzung ist ein Gespräch mit Frau Professor Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School über die Kompatibilität zwischen nationalem Gemeinnützigkeitsrecht und europäischen Rechtsvorgaben. Anlass für die Befassung sind verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Grundfreiheiten auf dem Gebiet des Steuerrechtes und zum EG-Beihilferecht.
Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, werden gebeten, sich bis zum 15. Juni 2010 im Sekretariat unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums anzumelden (buergerschaftliches.engagement@bundestag.de), am Sitzungstag ihren Personalausweis mitzubringen und den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses (gegenüber dem Bundeskanzleramt) zu benutzen.
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsbedingungen des Deutschen Bundestages.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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