Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > 05.11.2010
Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages stellte auf seiner 4-tägigen Delegationsreise durch Ägypten schwere Menschenrechtsverletzungen durch die ägyptische Regierung und ihrer Sicherheitskräfte fest. „Unsere Gesprächspartner berichten, dass vor den Wahlen die Repression erheblich zugenommen hat und die politischen Spielräume für regierungskritisches Verhalten drastisch eingeschränkt wurden. An der Reise nahmen Sibylle Pfeiffer, Ute Granold und Egon Jüttner (alle CDU/CSU), Angelika Graf und Wolfgang Gunkel (beide SPD), Serkan Tören (FDP), Annette Groth (DIE LINKE.) und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) teil.
Die ägyptische Polizei nimmt nicht nur Oppositionelle willkürlich fest und foltert sie. Die Regierung geht auch nicht gegen willkürliche Festnahmen und Folter gegen einfache Bürger vor, sondern setzt Übergriffe von Polizisten als Mittel der Einschüchterung ein. Regierungskritische Blogger und Journalisten sind erheblich unter Druck und Opfer von willkürlichen Verhaftungen durch Polizei und Staatssicherheit, einige von ihnen wurden unter verschärften Vollzugsbedingungen jahrelang weggesperrt.
Ägypten hat auch dramatische Defizite bei der Gewährleistung der Religionsfreiheit. Die kleine Gruppe der Baha’i ist scharfer Verfolgung ausgesetzt. Eine massive Medienkampagne hat sie faktisch zu Vogelfreien erklärt. Zwar erhalten inzwischen Baha’i wieder Personaldokumente, allerdings nur wenn sie in ihren Papieren die Zugehörigkeit zur Baha’i-Religion nachweisen können.
Die kollektive Ausübung der Religion ist verboten, Ehen der Baha’i werden nicht anerkannt und Kinder der Baha’i erhalten keine Geburtsurkunden. Viele Baha’i sind nach wie vor ohne gültige Dokumente, sie können nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen, sich nicht sozialversichern und ihre Kinder daher nicht zur Schule schicken. Morddrohungen sind sie schutzlos ausgeliefert. Die Konversion von Muslimen zum Christentum oder zu anderen Religionen wird nicht anerkannt und kann mit erheblichen Gefahren für die Person verbunden sein.
Koptische Christen werden zwar nicht verfolgt, aber in einigen Bereichen doch sichtbar diskriminiert. Baugenehmigungen für Kirchen werden erst nach erheblicher Verschleppung erteilt. In der Arbeitswelt werden sie häufig benachteiligt, im öffentlichen Dienst sind ihnen höhere Positionen oftmals verschlossen. Homosexualität wird stark tabuisiert, insbesondere ärmere Homosexuelle werden von der Polizei in Fallen gelockt und zu Haftstrafen von 3-6 Monaten verurteilt. Überfällen und Erpressungen sind sie hilflos ausgesetzt.
Der Ausschuss traf zahlreiche Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Religionsgemeinschaften sowie den Nationalen Rat für Menschenrechte. Das Religionsministerium ließ seinen Termin mit dem Ausschuss platzen, andere Regierungsstellen waren für ihn nicht zu sprechen.
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