Gremium gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)
Der Bundestag hat am 14. Juni 2012 neun Mitglieder des Haushaltsausschusses in das Sondergremium nach § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Sie nehmen die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Entscheidungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wahr, wenn Aufkäufe von Staatsanleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt geplant sind und die Bundesregierung die besondere Vertraulichkeit geltend macht. In diesem Fall ist es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 zulässig, die Rechte des Bundestages auf das sogenannte Neuner-Gremium zu übertragen, das sich am 15. Juni 2012 konstituiert hat. Vorsitzender ist Norbert Barthle (CDU/CSU).