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Der Ältestenrat tagt im Reichstagsgebäude © DBT/Schüring
Dem Ältestenrat der aktuellen 17. Wahlperiode gehören das Bundestagspräsidium, also der Bundestagspräsident und seine fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter, sowie 23 von den Fraktionen benannte Abgeordnete, darunter die Parlamentarischen Geschäftsführer, an. Die Verteilung der Sitze erfolgt wie auch bei den Ausschüssen und anderen Gremien nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Parlament. An den Sitzungen des Ältestenrates, die in den Sitzungswochen regelmäßig stattfinden, nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil.
Der Ältestenrat entscheidet über wichtige politische und administrative Angelegenheiten des Parlaments. Dazu zählen unter anderem die Aufstellung des Haushaltsplanes für den Bundestag, weitere Bauvorhaben, Informationstechnik und Raumverteilung. Eine Besonderheit ist die Entscheidungsfindung im Ältestenrat. Während im Plenum die Mehrheit zählt, muss der Ältestenrat einen Konsens finden. Selbst der Bundestagspräsident als Vorsitzender des Gremiums hat keine ausschlaggebende Stimme. Bei Angelegenheiten, die der Bundestagspräsident laut Geschäftsordnung alleine entscheidet, lässt er sich in vielen Fällen vom Ältestenrat beraten. Dabei besteht die Hauptaufgabe des Ältestenrates darin, den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments zu unterstützen. So legt er die Sitzungswochen fest, setzt Debatten und Gesetzentwürfe auf die Tagesordnung und bestimmt so die Abläufe der Plenarsitzungen mit. Beim Arbeitsplan des Bundestages gibt der Ältestenrat lediglich Empfehlungen und Vorschläge ab, von denen das Plenum abweichen kann.
Zu Beginn einer Wahlperiode verabreden die Fraktionen im Ältestenrat, wie viele Ausschüsse es geben soll und wer in welchem Ausschuss den Vorsitz übernimmt. Der Ältestenrat ist auch der Ort, an dem Konflikte unter den Fraktionen besprochen und geschlichtet werden können. Geraten Opposition und Regierungsfraktionen über einen Tagesordnungspunkt aneinander oder wird ein Abgeordneter von der Sitzung ausgeschlossen, ist das ein Fall für den Ältestenrat. Dieser kann auch sofort zusammentreten. Die Plenarsitzung wird dann unterbrochen.
Der Ältestenrat in seiner heutigen Funktion als Gremium für die Organisation der parlamentarischen Arbeitsabläufe wurde in der Weimarer Republik im Jahr 1922 ins Leben gerufen.