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Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen hat weiter Bestand. Der Bundestag hat am 28. Januar Anträge der SPD-Fraktion (17/525), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/68) und der Linksfraktion (17/237) abgelehnt, die eine Aufkündigung (SPD und Linke) beziehungsweise eine Aussetzung (Grüne) des Abkommens gefordert hatten. Einen gleichzeitig geforderten Abschiebestopp wird es ebenfalls nicht geben. Das seit Anfang 2009 geltende Rückübernahmeabkommen sieht vor, ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereist sind, dorthin zurückzuführen.
Das Abkommen müsse gekündigt werden, da Syrien gegen das in Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention verfügte Folterverbot verstoße, sagte Angelika Graf (SPD). Zwar nehme man zur Kenntnis, dass sich die Stellung Syriens in der internationalen Politik verbessert habe. "Die Bundesregierung muss den Öffnungsprozess Syriens weiter unterstützen“, forderte Graf.
Gleichwohl sei die Menschenrechtslage im Land nach wie vor unbefriedigend. Folter, Misshandlung sowie "Verschwindenlassen“ seien leider keine Ausnahmeerscheinungen. Solange dies sich nicht geändert habe, darf es aus Sicht der SPD keine Abschiebungen nach Syrien geben. Das müsse gesetzlich geregelt sein.
"Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass wir einen Rechtsstaat haben, der schon verhindern wird, dass Abschiebungen in menschlichen Katastrophen enden“, sagte die SPD-Politikerin.
Der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel betonte hingegen die große Bedeutung des Rückübernahmeabkommen. Es gebe rund 7.000 syrische Staatsbürger, die sich trotz Ablehnung ihres Asylantrages seit vielen Jahren in Deutschland aufhielten, weil Syrien vor Inkrafttreten des Abkommens sich einer Feststellung der Staatsbürgerschaft verweigert habe.
In diesem Wissen hätten viele Asylbewerber ihre Ausweispapiere vernichtet und die Behörden über ihre Identität getäuscht. Das gelte auch für viele türkische Kurden, die behauptet hätten, Syrer zu sein und sich davon eine größere Chance auf ein Bleiberecht erhofften.
"Die effektive Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten ist ein wichtiges Element der deutschen Ausländerpolitik“, sagte Grindel. Das sei "geboten“, um die Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer konsequent zu fördern. "Deutschland hat ein großes Interesse an der Rückführung von Personen, die nicht nur unseren Staat über viele Jahre hohe Sozialausgaben gekostet haben, sondern auch ein Kriminalitätsrisiko darstellen“, betonte der CDU-Politiker.
Dem ehemaligen Regierungspartner SPD warf er "Flucht vor der eigenen Vergangenheit“ vor, da das Abkommen auch unter Beachtung von Lageberichten, die das vom damaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) geführte Auswärtige Amt erstellt habe, geschlossen worden sei.
Grindels Aussagen zeigten, dass das Abschiebeinteresse der Bundesregierung, obwohl sie die Situation in Syrien kenne, offensichtlich schwerer wiege als die Sicherheit von Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, kritisierte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke.
Gebraucht werde ein sofortiger Stopp der Rückführung, denn: "Die Bundesregierung liefert dem syrischen Regime Oppositionelle regelrecht ans Messer.“ Das sei unverantwortlich und müsse sofort beendet werden, forderte Jelpke.
"Die SPD distanziert sich nur wenige Wochen nach der Wahl von ihrer eigenen Politik“, bemerkte der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff. Es sei "bizarr“, wenn der ehemalige Vizekanzler und Außenminister Steinmeier, der das Abkommen mit Syrien ausgehandelt habe, als Oppositionspolitiker seine eigene Regierungsarbeit für unsinnig erkläre.
Dass die Menschenrechtslage in Syrien schwierig sei, sei nicht neu. Das Abkommen sei aber auch "kein Blankoscheck für Ausländerbehörden“. Es müsse - wie immer - genau geprüft werden, ob im Einzelfall die Gründe für Asylgewährung vorliegen.
Erst wenn das nicht der Fall sei, greife das Abkommen. Wolff sagte für die Koalition zu, die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin kritisch zu beobachten und, wenn nötig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
"Sie bringen Menschen in Gefahr und machen sich zum Komplizen des Systems“, warf Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Union und FDP vor. Wer als Syrer in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe, werde nach seiner Abschiebung in Syrien verfolgt. Für solche Personen sei eine Abschiebung "nicht zu verantworten“.
"Das wissen wir doch. Wir können uns doch als Gesetzgeber nicht dümmer stellen als wir sind“, so Beck. Daher müsse das Abkommen ausgesetzt werden, forderte er. Zudem erwarte er von der Bundesregierung eine Auflistung, "wer abgeschoben wurde und ob diese Menschen noch leben, ob sie in Freiheit sind oder ob sie verschwunden sind, wie es wahrscheinlich als Ergebnis festzustellen ist“.