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Die Opposition fordert die Aufhebung des erst seit 23. Februar geltenden Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das die Möglichkeit der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten schafft. Während der Debatte zu den dazu vorgelegten Gesetzentwürfen von SPD (17/776), Linksfraktion (17/646) und Bündnis 90/Die Grünen (17/772) machten Redner der Opposition in der ersten Lesung am Donnerstag, 25. Februar 2010deutlich, dass das Gesetz ihrer Ansicht nach keinen Beitrag zum Kampf gegen Kinderpornografie leiste und stattdessen einen Eingriff in die Informationsfreiheit darstelle. Während die Unionsfraktion eine Aufhebung ablehnt, da es keine neuen Erkenntnisse gebe, die dafür sprächen, begrüßte die FDP-Fraktion den Oppositionsvorstoß.
Der Unionsabgeordnete Ansgar Heveling sagte, die Inkraftsetzung des Gesetzes sei ein "völlig normaler parlamentarischer Vorgang“, der von der Opposition zum Kampfthema gemacht werden solle. Insbesondere wundere er sich über die Haltung der SPD, die im letzten Jahr Netzsperren noch als wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Kinderpornografie bezeichnet hatte. "Es gibt keinen neuen Erkenntnisse, die für eine Aufhebung sprechen“, sagte Heveling.
Auch das Argument, dass es Umgehungsmöglichkeiten für eine Sperre gebe, dürfe nicht zur Kapitulation führen, forderte er. Die Aufhebung des Gesetzes, ohne eine Alternative anzubieten sei eine "Bankrotterklärung im Kampf gegen die Kinderpornografie“.
Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, verwies darauf, dass seinen Erkenntnissen nach das Bundesinnenministerium eine Dienstanweisung herausgegeben habe, in der gefordert werde, das Gesetz nicht anzuwenden. "Und das soll ein völlig normaler parlamentarischer Vorgang sein?“, wandte er sich an Heveling
Wenn die Regierung ein Gesetz, welches nichts für die Bekämpfung der Kinderpornografie bringe, nicht vollziehen wolle, sei das zwar "von der Sache her erfreulich - logisch, juristisch und rechtsstaatlich jedoch nicht nachzuvollziehen“. Auch das als Alternative diskutierte Löschgesetz werde nicht gebraucht. "Löschen ist auch jetzt schon möglich“, sagte Wunderlich.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Initiative der Oppositionsfraktionen, sagte Christian Ahrendt, Parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen. Das Gesetz sei in der Tat ungeeignet. "Wir haben schon immer gesagt: Löschen ist besser als Sperren“, erinnerte Ahrendt, der sich ebenfalls über die Haltung der SPD verwundert zeigte.
Diese sei maßgeblich daran beteiligt gewesen, das Gesetz im letzten Jahr innerhalb von sechs Wochen durch den Bundestag zu jagen. Im Kampf gegen Kinderpornografie sei das Löschen der Seiten ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz, sagte Ahrendt. Daher sei zwischen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium vereinbart worden, ein Löschgesetz zu erarbeiten.
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) wollte ein „Zurückrudern in alle Reihen“ erkannt haben. Vor wenigen Wochen erst habe der Innenexperte der Union, Dr. Hans Peter Uhl, an diesem Podium erklärt, man habe damals bei diesem Gesetz im Nebel gestochert. Umso erstaunter habe er den Redebeitrag des Kollegen Heveling aufgenommen, der wirkte, als habe in den letzten Monaten keine Debatte stattgefunden. "Das ist hochgradig merkwürdig“, urteilte von Notz.
Gerade angesichts der Tatsache, dass die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie ein schweres und gravierendes gesellschaftliches Problem sei, verbiete sich eine "rein symbolische Placebopolitik“. Dass es sich um eine solche bei dem Gesetz handle, habe nicht zuletzt die Anhörung der Petentin Franziska Heine vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar gezeigt. Heine hatte eine von mehr als 134.000 Mitzeichnern unterstützte Petition gegen das Gesetz eingebracht.
"Politik muss sich auch korrigieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann und räumte ein, dass die mit SPD-Unterstützung durchgesetzte Sperrung ein Fehler war. "Die SPD sieht ihre Mitverantwortung“, sagte Dörmann. Auch er verwies auf die genannte Petition, die "die Politik stark beeinflusst hat“.
Den Umgang der Bundesregierung mit dem Gesetz kritisierte er: "Sie können nicht ein Gesetz per Erlass aushebeln“, sagte der SPD-Politiker. Dies sei verfassungsrechtlich nicht akzeptabel.